Radwegebefahrung mit Ämtern in Wismar

Lange gab es hier nichts Neues im Blog, die Zeit zum schreiben ist einfach nicht da. Bei schönem Wetter ist es auch sinnvoller mit dem Rad zu fahren als darüber zu berichten. So kamen einige tolle Touren zusammen. Unter anderem mit den aktiven des ADFC über den Kulturradweg in meiner Umgebung. Wir sind den Weg allerdings von der Ostsee in Richtung Schweriner See gefahren. Wenige Steigungen, gut ausgebaut und vor allem gut ausgeschildert. In der Gruppe zu empfehlen.

Mit Freunden gab es am Herrentag eine 63km lange Tour  nach Bastorf auf den Signalberg. Immer wieder ein Beliebtes Ziel, die Strecken dorthin sind sehr variabel.

Radwegebefahrung 2015 in Wismar

doppelte Benutzungspflicht

Benutzungspflicht auf beiden Seiten

Grund dieses Eintrags ist aber die diesjährige Radwegebefahrung mit den Ämtern in Wismar. Die Aktiven der ADFC Regionalgruppe Wismar haben dazu eingeladen und die Tour vorgeschlagen. Das Planungsamt, das Straßenverkehrsamt und die EVB als Instandhaltungs- und Bauverant-wortlicher waren mit je einem Entscheider dabei. Es standen vor allen gestalterische Probleme auf dem Programm. Kurz umrissen ging es um fehlende oder überflüssige Schilder, Beseitigung linker und doppelter Benutzungspflichten, Schaffung von Sichtbeziehungen, Freigabe von einigen Gehwegen für den Radverkehr und der Wunsch um Freigabe einiger Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrer. Die Tour hatte ein entspanntes Klima des Miteinander und hat sicher für beide Seiten  wertvolle Ergebnisse gebracht. Eine Auswertung steht noch ins Haus. Der ADFC Wismar wird auf seiner Webseite demnächst darüber berichten. Die Aktion aus dem Jahr 2014 jedenfalls brachte für die Radfahrer einige Erleichterungen.

Radwegbenutzungspflicht ist in Wismar die Regel

Seebad Wendorf keine Radwegauffahrt

Es fehlt die Auffahrt auf den Radweg. gemeinsamer Geh- und Radweg mit Benutzungspflicht, obwohl hier sehr wenig KFZ Verkehr ist.

Leider ist es immer noch sehr schwer die Abschaffung der vielen Fahrbahnnutzungsverbote für Radfahrer (welche durch die Radweg-benutzungspflicht bestehen) zu minimieren. In der Hansestadt Wismar ist die Radwegebenutzungspflicht immer noch die Regel! Sie wird oft nur mit den Verkehrszahlen begründet. Wo diese nicht mehr ausreichen wird die Benutzungspflicht der Radwege mit der einheitlich durchgängigen Führung des Radverkehrs begründet. So einfach macht man sich das. Eine Bewertung der Risikolage pro Einzelfall sucht man in den Akten vergeblich.

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