Radweg Benutzungspflicht gleichzeitig rechts und links

Gleichzeitig rechts und links Benutzungspflicht (Handybilder sind mies)

Gleichzeitig rechts und links Benutzungspflicht

Eine sehr interessante Kombination aus Zeichen 241 (getrennter Geh und Radweg) auf der rechten Seite und Zeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) auf der linken Seite innerhalb eines Straßenabschnittes habe ich heute etwas genauer untersucht. (leider ist das Handybild schlecht) Bisher habe ich das nur im Vorbeifahren flüchtig beachtet. Man fährt seine tägliche Strecke und kennt diese auswendig, ist sozusagen Ortsblind. Dabei achtet man weniger auf das indirekte Rechts und Links an Schildern.

Linke Radwege sind gefährlich

Grundsätzlich ist ein linksseitig geführter Radweg “insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden” (VwV-StVO). Weiter heisst es in der VwV-StVO dazu “ein Benutzungsrecht innerhalb geschlossener Ortschaften (kommt) ausnahmsweise in Betracht.”  Soll für die Verwaltung heißen: Linke Radweg innerorts eigentlich nicht anlegen, in höchster Ausnahme mit Benutzungsrecht. So weit die Theorie wie es laut Gesetz und Verordnung sein soll. Realität schaut bekanntlich anders aus.

besonders gefährlich durch doppelte Kreuzung

besonders gefährlich durch doppelte Kreuzung

Warum an dieser Stelle nun trotz eines vorhandenen Radweges auf der rechten Seite noch eine Benutzungspflicht auf der linken Seite angeordnet wird kann ich nicht nachvollziehen. Zumal diese Anordnung nach § 44 VwVfG Abs. 2 Nr. 4 nichtig ist, weil man nicht gleichzeitig beiden Benutzungspflichten nachkommen kann. Scheinbar sollen Radler, welche aus Richtung Wismar vom Ostseeradweg kommen zu zwei Straßenquerungen gezwungen werden. (Risikomaximierung) Dabei ist die zweite Querung ca. 50m hinter der eigentlichen Kreuzung nicht ganz ungefährlich, da hier oft der KFZ Verkehr bergab mit recht hoher Geschwindigkeit in den Ort hinein fährt. Regelmäßige durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen an dieser Stelle belegen das.

Benuzungspflicht nur in eine Richtung

In Gegenrichtung ganz ohne Radweg

In Gegenrichtung ganz ohne Radweg

Schaut man etwas genauer hin, so kommt eine erstaunliche Ungleichbehandlung zum Vorschein. Auf dieser Straße gibt es in die eine Richtung konsequent einen benutzungspflichtigen Radweg und zwar auf einer relativ geraden, übersichtlichen Strecke mit schönem Gefälle. In der Gegenrichtung geht es demnach logisch stetig bergauf, das aber ganz ohne Radweg. Den größte Teil der Steigung soll man hier im fließenden Mischverkehr auf der Fahrbahn zurücklegen. Das nenne ich konsequentes Radwegmanagement. 🙄 Die Gefahrenlage kann hier sicher mit erheblichem Verkehr insbesondere im Sommer begründet werden. Diese Straße führt als Hauptzubringer zur Insel Poel hin und zurück. Ob das für eine Benutzungspflicht ausreicht müsste ein Gericht prüfen wird inzwischen (Mai 2014) vom Verwaltungsgericht Schwerin geprüft. Aber wenn die notwendige Gefahrenlage existiert, dann ist sie sicher in beide Richtungen vorhanden und nicht nur bergab. Gerade bergauf sind Radler meist langsam unterwegs.

Sehr schmaler Radweg bergab mit unübersichtlicher Kreuzung

Sehr schmaler Radweg bergab mit unübersichtlicher Kreuzung

Meine bevorzugte Fahrtrichtung ist hier bergab auf dem Nach Hause Weg, dabei würde ich gerne auf die vielen Einfahrten, die Bushaltestelle und den teilweise schmalen, hoppelnden Radweg mit seinen angefasten Pflastersteinen verzichten. Auch die Kreuzung im Bild ist nicht gerade sicherer durch den Radweg. Radfahrer werden von Fahrzeugführern erst gesehen, wenn die Motorhaube bereits weit über die Radwegfurt steht! Hier muss ich aus Vorsicht immer bremsen, flüssiger Verkehr sieht anders aus.  Auf der Fahrbahn müsste ich nicht langsam bergab fahren. Dort darf ich aber wegen Zeichen 241 nicht fahren. Für Fußgänger bleiben hier maximal 90cm bis zur Mauer. So wird der flüssige Radverkehr

Am Ende des Gefälles ist der Radweg extrem schmal und hat eine unübersichtliche Ausfahrt

Am Ende des Gefälles ist der Radweg extrem schmal und hat eine unübersichtliche Ausfahrt

ausgebremst und auf die Belange des Fußgängerverkehrs Rücksicht genommen. Die Entscheidung zur Benutzungspflicht des Radweges scheint einzig der flüssige KFZ Verkehr beeinflusst zu haben.

Touristen, welche in die Gegenrichtung nach Wismar möchten wird aber die Strecke im selben Verkehr Berg hoch ohne Radweg zugemutet. Es gibt dort auch kein “Radfahrer frei”! Ich werde das der zuständigen Behörde mal vorstellen und um Abhilfe bitten.

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