Schilder auf dem Radweg

Mal wieder Schilder auf dem Radweg. Dabei sollte es eine ganz entspannte Sonntagsrunde in das Wismarer Stadtzentrum werden. Es war schönstes Wetter mit Sonne an diesem November Sonntag also bin ich mit meiner Frau in die Stadt geradelt. Erstens etwas Bewegung und zweitens die notwendigen Bankgeschäfte am Automaten erledigen.

Gebüsch verhindert Blickkontakt

Dabei habe ich endlich einmal den Brombeerbusch am Abzweiger des Ostseeküstenradweges fotografiert. Dort kommt man recht flink angefahren und kann eigentlich erst in letzter Sekunde den von links kommenden Radverkehr sehen. Auf dem Foto sieht es viel besser aus als es in der Realität ist. Das Brombeergstrüpp sollte entfernt werden. Ich habe das Grünflächenamt angeschrieben.

Schilder auf dem Radweg

Schild auf dem RadwegAuf der Rücktour sind wir dann an der Landesstraße entlang gefahren. Scheinbar werden hier demnächst irgendwelche Arbeiten an der Fahrbahn oder im Seitenraum ausgeführt. Die Schilder standen noch von der Wildschweinjagd an den Tagen vorher herum und wurden von den Verantwortlichen nach der Jagd dann auf dem Radweg abgestellt. Was hat sich der Aufsteller dabei gedacht?

Wie es ausschaut ist der Radweg hier nicht zum Schutz der Radfahrer angelegt, sondern dient als Reserveraum für Verkehrsmobiliar. Ich habe beim zuständigen Amt nachgefragt, mal sehen wie die Antwort ausfällt. Ich werde hier berichten.

Veröffentlicht unter Radwege, Sicherheit | Verschlagwortet mit , , , , | Kommentare deaktiviert für Schilder auf dem Radweg

Ein schwarzer Tag für Radfahrer

Der 4. November 2019 war ein schwarzer Tag für die Radfahrer in Wismar. Es ereigneten sich zwei schwere Verkehrsunfälle mit KFZ und Radfahrerbeteiligung.

Kind in Fußgängerzone von LKW getötet

Tragisch und sicher vermeidbar war der tödliche Unfall in der Fußgängerzone der Hansestadt Wismar. Eine 16 jährige Schülerin ist auf dem Schulweg von einem Lieferanten LKW in der Fußgängerzohne überfahren worden. Das Kind erlag noch am Unfallort seinen schweren Verletzungen.

POL-HWI: Tragischer Verkehrsunfall in Wismarer Innenstadt

Radfahrerin von Rechtsabbieger überfahren

Gegen 10.30 Uhr wurde eine Radfahrerin an einer Ampelkreuzung von einem Rechtsabbieger überfahren. Hier wurde die Radfahrerin schwer verletzt.

Der Radverkehr wird hier separat auf Radwegen geführt. Die Grünphase ist für Radfahrer und rechts abbiegenden KFZ Verkehr gleichzeitig geschaltet. Die Sichtverhältnisse dort sind grenzwertig, da der Radweg aus einem Park auf die Kreuzung führt. Wieder ein Unfall an der Schnittstelle der Verkehrsarten. Wann wird endlich diese unsägliche Situation der gleichzeitigen Grünphasen für KFZ und Radverkehr beseitigt?

POL-HWI: Verkehrsunfall mit verletzter Radfahrerin in Wismar

Die Links führen zu den meldungen im Presseportal. Die Ostseezeitung berichtete ebenfalls.

ADFC stellt Ghost Bike auf

Ghostbike in WismarHeute (8.11.2019) haben Mitglieder des Wismarer ADFC an der Unfallstelle ein GhostBike aufgestellt. Es wurde betont, das es nicht um eine Schuldzuweisungen geht. Das Geisterrad soll an die Gefahren erinnern und daran das hier ein Mensch, ein Radfahrer, gestorben ist. Ein Mahnmal für alle Verkehrsteilnehmer aufeinander zu achten und gegenseitige Rücksicht walten zu lassen.

Es ist das erste Ghostbike in unserer Stadt und hoffentlich bleibt es das einzige und letzte.

Veröffentlicht unter Polizei, Radwege, Unfall | Verschlagwortet mit , , , , , | Kommentare deaktiviert für Ein schwarzer Tag für Radfahrer

Ein Radwegurteil für Mecklenburg

Es gibt ein neues Radwegurteil (2019) für Mecklenburg. Dabei handelt sich nicht um irgendein Urteil eines Verwaltungsgerichtes, es handelt sich um ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Greifswald zur Anordnung der Radwegbenutzungspflicht an einer innerörtlichen, viel befahrenen Straße. Aber der Reihe nach:

Wie alles begann

Der Fall ist schon älter und begann eigentlich im Jahr 2013. Vor sechs Jahren habe ich die Neubescheidung für einige Radwegbenutzungspflichten beantragt. Unter anderem auch die auf einem untermaßigen Radweg in der Inselstraße Redentin in Richtung Insel Poel. Jener Radweg wird durch eine 1m breite rote Pflasterung als baulich angelegt dargestellt (so wie in Wismar allgemein üblich). Leider hat dieser „Radweg“ einige Schönheitsfehler. Nicht nur das er mit seiner Breite viel zu schmal ist, so fehlt es stellenweise (wegen der Platzverhältnisse) am notwendigen Gehweg für die Anwohner und das Wegelchen führt dann auch noch durch eine Bushaltestelle (da bleibt kein Aufstellbereich für die Fahrgäste) und durch den imaginären Aufstellbereich an einer Fußgängerampel. Kurzum es handelt sich um einen typischen „Alibiradweg“ mit dem man die Radfahrer von der Fahrbahn verdrängt. Weitere Details können im Artikel „Wismarer Radwege der Prozess“ vom 1.12.2015 nachgelesen werden.

Mit Argumenten war der Behörde nicht beizubringen das es hier eigentlich keine Benutzungspflicht geben kann, so kam es zur Klage vor dem Verwaltungsgericht in Schwerin. Über das Resultat habe ich im Eintrag „Verwaltungsgericht Schwerin urteilt“ berichtet. Die Klage wurde abgewiesen. In jenem Verfahren wurde ich durch den Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kettler († 05.2019)  vertreten. Dr Kettler war auf dem Gebiet des Radfahrer- und Verwaltungsrechts  fachlich brillant aufgestellt. Dieser war entsetzt über das gefällte Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin.

Daraufhin beantragte Dr. Kettler im Dezember 2015 die Zulassung zur Berufung wegen erheblicher Bedenken an der Richtigkeit des Urteils. Eine umfangreiche 7 Seitige Begründung folgte dann. Die Hansestadt Wismar beantragte mit einer kurzen A4 Seite die Berufung abzulehnen.

Berufung vom OVG Greifswald zugelassen

Am 4. Juli 2019 hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald durch den 1. Senat die Berufung wegen ernsthafter Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils zugelassen.

Die Verhandlung wurde auf Ende Oktober gelegt. Zur Verhandlung erschienen von den Beklagten der Sachbearbeiter aus der Straßenverkehrsbehörde und eine Juristin der Stadt. Ich war ebenfalls anwesend und wurde von RA Volkmann aus Berlin vertreten, da Dr. Kettler zwischenzeitlich leider verstorben ist.

Die Berufungsverhandlung

Der Anfang einer solchen Verhandlung ist völlig entspannt. Der Berichterstatter trägt den bisherigen Verlauf des Streits vor, welcher hier mit der Erkenntnis der Zulassung zur Berufung endete.

Danach wurde die Sachlage noch einmal von beiden Seiten erörtert. Dabei auch Bezug auf die aktuelle Beschilderung mit VZ 240 (gemeinsamer Geh- und Radverkehr) also auf den Mischverkehr genommen. Die Behörde trug vor das sie die Benutzungspflicht bei Einschätzung einer Gefahrenlage anordnen dürfe und da es sich hier klassisch schon wegen der hohen KFZ Zahlen um eine solche Gefahrenlage handle. Und im übrigen wäre durch die ERA 2010 für die hier herrschenden Verkehrszahlen ja mit der Tabelle 8 (S. 18) eine Radwegbenutzungspflicht vorbestimmt.

Die Klägerseite trug daraufhin vor, das es sich um eine ganz klassische Situation einer solchen Straße handelt, in welcher die ganz normalen Risiken des Straßenverkehrs herrschen, also nichts außergewöhnliches anzutreffen ist. Als Kläger trug ich ferner vor, das sich erst durch die Benutzungspflicht viele Gefahren zusätzlich für den Radfahrer auftun, gerade durch die Engstellen „schmaler Weg“, Bushaltestelle, Ampelanlage, Grundstückszufahrten und das alles im Gefälle.

Die Richter gaben zu, das die ERA sich hier zur Benutzungspflicht äußert, kamen aber auch mit anderen Auszügen aus der ERA, wonach auch bestimmte Bedingungen der Qualität des Radweges einzuhalten seien. Das Gericht hinterfragte dann die weitere Örtlichkeit, in der Akte befindliche Bilder wurden der Strecke auf der Karte zugeordnet. Einige neue Bilder wurden zur Akte gegeben.  Dann kamen die ersten konkreten Fragen des Gerichts an die Behörde.

Gefälle im Streckenverlauf

Einer der Richter brachte dann das Gefälle von teilweise 4% in die Abwägung ein und wies darauf hin, dass die ERA in Abschnitt 3.6 bei Gefälle >3% die Führung des Radverkehrs mit Fußgängern im Mischverkehr ausschließt. Und das die Behörde bei ihrer Abwägung ja nicht nur die Tabelle 8 aus der ERA herauspicken könne, sondern auch auf Beschaffenheit und Örtlichkeit Rücksicht zu nehmen hätte.

Die Behörde versuchte hier mit einer geringen Radfahrerstärke zu kontern, was wir als Klägerseite jedoch widerlegten, da es sich laut Ausführungen der Behörde im vorherigen Schriftwechsel ja um eine Touristische Hauptstrecke für den Radverkehr zur Insel Poel  handelt.

Der folgende Einwand einer der Richter war dann etwas desaströser für die Verwaltungsbehörde. Jener Richter brachte noch einmal das Argument des Gefälles vor und fragte die Behörde, warum denn in der Gegenrichtung (4% Steigung) kein Radweg angelegt Sei, obwohl dort lt. ERA eigentlich einer angelegt werden müsste. Antwort: „Da ist einfach kein Platz und die Radfahrer sollen das eigentlich über eine Nebengasse umfahren.“

Überholverbot auf der Fahrbahn

Im weiteren Verlauf kam man dann auf den Begegnungs- und Überholverkehr auf der Fahrbahn zu sprechen. Auch hier gab es wieder eine Initiative der Richter, das Ermessen und die Entscheidung der Behörde zu überprüfen. Die Behörde argumentierte mit der Breite der Fahrbahn und der Unmöglichkeit den Radfahrer im „Gegenverkehr“ ohne Gefährdung zu überholen (ERA 3.1 Fahrbahnbreite und Verträglichkeit) Worauf der Richter anmerkte, das auf betreffender Strecke durch die durchgezogene Linie ohnehin das Überholen verboten sei. Auf den Einwand das die KFZ Fahrer sich daran nicht hielten konterte der Richter mit dem Durchsetzungsdefizit der Behörden, die dem Radfahrer aber nicht zum Nachteil ausgelegt werden können.

Tempo 30 als milderes Mittel

Dann wurde vom Gericht nach der Möglichkeit von Tempo 30 gefragt, da Tempo 50 ja nur die Maximalgeschwindigkeit sei, die aber keineswegs garantiert wird. Was die Behörde ausschloss, da sich daran keiner hielte. Ich gab zu Protokoll, das unmittelbar vorher für 400m innerorts Tempo 70 angeordnet sei und das sicher auch zur Geschwindigkeitsüberschreitung beiträgt, da nach so kurzer Strecke kaum jemand wieder auf 50 km/h abbremst.

Umbau fand vor 20 Jahren statt

Auf die Frage warum und wann dort die Benutzungspflicht mal eingerichtet worden sei, trug die Stadt vor, dass es sich vor dem Umbau vor 20 Jahren um einen Unfallschwerpunkt gehandelt hätte und deswegen die gesamte Straße neu aufgeteilt worden sei. Seit dem Umbau damals gäbe es keine Unfälle mehr auf dieser Strecke. Auf Nachfrage des Gerichts, ob es heute Auffälligkeiten gibt, kam ein klares „Nein“ von der Verwaltung.  Auf nochmalige Nachfrage ob es sich „damals“ auch um Unfälle mit Radfahrerbeteiligung gehandelt hätte, gab die Straßenverkehrsbehörde an, dass es sich um KFZ Unfälle handelte und keine Radfahrerbeteiligung bekannt sei.

Aneinanderreihung von Engstellen

Es folgte dann vom Gericht noch ein kurzer Exkurs zum Thema Engstellen. Auch hier argumentierte die Behörde mit geringen Einschränkungen für den Radfahrer durch die wenigen Engstellen. Die Richter erkannten aber eine Aneinanderreihung von Engstellen. Das beginnt mit den ersten 50 Metern, gefolgt von der Bushaltestelle, dem Aufstellbereich an der Ampelanlage und gipfelt dann am Ende des Gefälles mit einer schmalen Strecke so dass dort bereits durch die Anlieger Verkehrsspielgel an den Ausfahrten angebracht worden sind.

Bauliche Ausführung versus VZ 240

Im Verlauf der Verhandlung kam das Gericht auf die Frage der Irreführung der Radfahrer zu sprechen. Schließlich sei der betreffende Weg der nun als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen sei nach seiner Bauausführung mit der 1m breiten roten Pflasterung neben grauen Gehwegsteinen für Radfahrer als baulich getrennter Radweg zu erkennen. Die Anordnung der Behörde jedoch weist etwas völlig anderes aus. Es wurde gefragt, ob sich aus dieser Diskrepanz aus Sicht der Behörde nicht neue Gefahren ergeben. Der Radfahrer ist nach dem Augenschein der Bauausführung auf einem getrennten Radweg mit den erweiterten Rechten unterwegs, die Anordnung verlangt allerdings die Unterordnung unter die schwächeren Fußgänger. Da diese Anordnung (von VZ 241 zu VZ 240) vor 4 Jahren getroffen wurde, fragte das Gericht, warum der Weg in seiner Bauausführung inzwischen nicht der Anordnung angepasst wurde? Es gibt schon wegen der Platzverhältnisse und notwendigen aktuellen Mindestbreiten keine Trennung mehr, wie sie  hier durch den in Wismar üblichen Belag vorgegaukelt wird.

Zum angesprochenen Risiko äußerte sich der Vertreter der Stadt nicht, er führte die für den Umbau (Umpflasterung) entstehenden Kosten als unzumutbar hoch an. Das wäre gegenüber den Entscheidern in seiner Verwaltung nicht vermittelbar.

Der Verwaltungsvertreter erklärte weiter, dass die Platzverhältnisse nach den damals geltenden Regeln völlig ausreichend gewesen seien für ein Trennung und auch deswegen wird die Benutzungspflicht dort weiterhin für richtig gehalten. Die Stadt könne ja nicht die Radwege umbauen nur weil sich die Vorgaben änderten, vom vorhandenen Platz mal völlig abgesehen.

Daraufhin gab das Gericht der Stadt mit auf den Weg, das sie sich bei einer Neubescheidung, und darum handele es sich hier ja, jeweils an die zum Zeitpunkt der Neubescheidung herrschenden geltenden Regeln und Normen zu halten habe. Die Behörde sei ja sogar verpflichtet ihre Daueranordnungen regelmäßig auf die Aktualität und Notwendigkeit zu überprüfen und zu hinterfragen.

Radfahrer frei anstatt Benutzungspflicht

Dann die direkte Frage einer der Richter des Senats an den Verwaltungsmitarbeiter: „Haben Sie im Zuge der Entscheidung über die Beschilderung mit „Radfahrer frei“ als Möglichkeit in Betracht gezogen?“ – Darauf die prompte Antwort: „Nein

Gedankenpause, Stille im Saal. Dann der Einwand der Juristin der Stadt,  selbstverständlich wäre das Gegenstand der Betrachtung und Entscheidungsfindung aber es wurde dann verworfen weil (ich weiß nicht mehr genau was sie da noch genuschelt hat)…

Eine solche Überprüfung der Ermessensausübung und der Abwägung wie es dieses Gericht in der Verhandlung tat hätte ich mir bereits in der Verhandlung der ersten Instanz gewünscht. Die Richter hatten sich mit der Materie auseinandergesetzt, schienen eingearbeitet in die Tiefen der ERA 2010. Und haben im Gegensatz zu unserer Straßenverkehrsbehörde nicht nur bis zum 2. Kapitel gelesen.

Dann stellten beide Parteien ihre Anträge. Die Verhandlung wurde nach fast 1,5 Stunden geschlossen und es begann eine unruhige und lange Nacht.

Das Urteil

Am nächsten Tag gab es dann die Auflösung der Spannung. Ein Anruf in der Geschäftsstelle des OVG ergab das die Benutzungspflicht aufzuheben ist. Das Urteil der VG Schwerin  ist abgeändert.

Nun bin ich gespannt auf die schriftliche Begründung. Mehr dazu dann im Teil 2 nach Zustellung des Urteils.

Veröffentlicht unter Allgemein, Radwege, Sicherheit | Verschlagwortet mit , , , , , , | 3 Kommentare

Radwegunterhaltung in Westmecklenburg

Schotterpiste statt Radweg

Schotter reicht für die Fahrradtouristen

Der Sommer 2019 ist vorbei, Zeit mal etwas zur Radwegunterhaltung in unserer Urlaubsregion am Ostseefernradweg zu schreiben. Der mündige Bürger wird ja regelmäßig aufgefordert sich aktiv in das Tagesgeschehen einzubringen. Meckern in sozialen Medien alleine hilft uns ja nicht weiter. So habe ich Anfang 2019 die hier zuständige Straßenverkehrsbehörde über zwei Missstände informiert. Eigentlich sind es alte Probleme gewesen, die schon seit Jahren bekannt sein dürften, aber der Bürger ist ja geduldig.

Ostseefernradweg Schäden

Da habe ich kurz vor Ostern den in meinem Beitrag „Saisonstart mit Hindernissen“ beschriebenen Zustand am Ortseingang Stove noch einmal bei der zuständigen Behörde erinnert. Dort gab es ja schon einmal Bemühungen den Weg zu verbessern. Die Reaktion kam ziemlich schnell. Es wurden einige  Wurzelaufbrüche noch einmal abgefräst. Nun schaut dort der nackte Boden durch den Belag. Auf einem Teil des Weges hat man einfach den Belag völlig aufgefräst und eingeebnet. An den tiefen Spuren ist der nun anzutreffende Belag zu sehen, ein Schotterbett für die schmalen Fahrradreifen. Die Benutzungspflicht bleibt selbstverständlich erhalten.

Wurzelaufbrüche und keine Beseitigung

Querrinne über den Ostseefernradweg

Bis zu 5cm hoher Wurzelaufbruch. Ein Vorbau. und Genickbrecher.

Der Ostseefernradweg am Tor zur Insel Poel (vor Groß Strömkendorf) ist seit einiger zeit ebenfalls durch einige Wurzelaufbrüche gezeichnet. Hier haben sich im Laufe der Zeit bis zu 5cm hohe Krater quer über den gesamten Radweg gebildet. Auch darüber habe ich die zuständige Straßenverkehrsbehörde informiert. Radwege – zumal benutzungspflichtige – sollen die Radfahrer ja schützen und ein komfortables Vorankommen sichern. Mit dem Schutz auf solchen Radwegen ist es leider nicht weit her. In der Dunkelheit sind solche Stellen eher Vorbau- und Genickbrecherpisten. Die Behörde versprach Abhilfe und hat dem zuständigen Baulastträger zur Gefahrenbeseitigung aufgefordert. Dieser hat dann auch ganz schnell reagiert und diese Sicherungsmaßnahme innerhalb einer Woche vorgenommen:

Schild Radwegschädern

Das Schild (dauerhaft aufgestellt) stellt die „Reparatur“ dar!

Man beachte: Das Schild ist nicht temporär, es ist fest installiert und ich ahnte schon genau das was bisher geschah. Nach der Montage der Schilder geschah genau nichts mehr. Das ist nun eine Urlaubssaison her. Zeit mal wieder bei der Verwaltung nachzufragen.

Man stelle sich solche Querrinnen auf der KFZ Fahrbahn vor, wie lange würde die Beseitigung wohl dauern? Jahre? Wohl eher nicht. Auf dem Radweg ist es ganz normal das Warnschilder aufgestellt werden und dann wird die Stelle einfach vergessen.  Das Schild schützt ja vor jedweder Haftung aus der Stelle – dauerhaft.

Eine Kleinigkeit hat sich doch noch geändert, nur falls die Behörde hier mitlesen sollte, das Zusatzzeichen „Straßenschäden“ wurde etwas später gegen „Radwegschäden“ ausgetauscht. Ansonsten ist die Beschilderung recht dauerhaft ausgeführt.

Veröffentlicht unter Radwege, Sicherheit | Verschlagwortet mit , , , , , , , | Kommentare deaktiviert für Radwegunterhaltung in Westmecklenburg

Saisonstart mit Hindernissen

Wurzelaufbruch im Radweg Wurzelaufbruch im Radweg

Wurzelaufbruch im Radweg

Die Fahrradsaison beginnt mit alt bekannten Hindernissen, schon seit Jahren begleiten mich diese Wurzelaufbrüche am Ortseingang von Stove. Reiseradler die diesen Teil des Ostseefernradweges benutzen werden um die Haltbarkeit ihres Fahrrades oft genug gebangt haben. Diese Querrinnen sind inzwischen über 8cm hoch gewachsen. Neu ist das Problem keineswegs. Die Gemeinde welche die Baulast mit samt dem Radweg geschenkt bekam ist nicht im Stande diese Aufbrüche zu beseitigen. Sie schafft es ja auch nicht den Radweg sauber zu halten.

Abgefräster Belag erneut hochgehoeben

Abgefräster Belag erneut hochgehoben

Vor mehr als vier Jahren hat man schon einmal versucht die Bodenwellen abzufräsen, Das Ergebnis der damaligen Aktion sieht heute noch schlimmer aus. Noch einmal den Belag abraspeln und der Radweg ist ein Sandweg. Kein Wunder das Mecklenburg mit solchen Radwegen inzwischen über den Platz 7 im Jahr 2017 auf den Platz 9 in der Bewertung seiner Fahrradinfrastruktur abgerutscht ist. Rad fahren ist hier manchmal eine Zumutung, gerade mit Urlaubsgepäck auf dem Fahrrad wird es lebensgefährlich.

Radweg mit Zweigen, Nadeln und Pferdekot

Radweg mit Zweigen, Nadeln und Pferdekot

Auch im nahe gelegenen Teil durch den Wald zwischen Dreveskirchen und Stove ist der Radweg in einem erbärmlichen Zustand. Die Wegführung durch den Wald mag ja gut gemeint gewesen sein, aber an die Folgekosten die durch regelmäßige Reinigung im Frühjahr entstehen hat wahrscheinlich Keiner der Planer gedacht. Im Moment ist es jedenfalls eine reine Tannennadel, Windbruch und Pferdehaufen Hindernisstrecke, die man nicht bei feuchter Witterung fahren möchte. Es soll ja vorkommen, dass es im April öfter mal nasse Wege gibt. Ich werde mal bei der Zuständigen Verkehrsbehörde nachfragen, wer für die Verkehrssicherungspflicht zuständig ist und wie die Sicherheit der Radverkehrsanlage wieder hergestellt werden kann.

Veröffentlicht unter Radwege, Sicherheit | Verschlagwortet mit , , , , , , , | Kommentare deaktiviert für Saisonstart mit Hindernissen

Bekannter Radwegmangel seit zwei Jahren ohne Veränderung

Rad in Radwegrinne

Bekannter Radwegmangel seit zwei Jahren ohne Veränderung

Bekannter Radwegmangel seit zwei Jahren ohne Veränderung, manchmal frage ich mich wozu es die AG Radverkehr gibt. Wir haben in Wismar zwischen den Behörden und dem ADFC eine regelmäßig stattfindende AG Radverkehr. Einmal im Jahr befahren wir Teile des Radwegenetzes und zu einem späteren Zeitpunkt beraten wir über Probleme und die Unfallstatistik in einer erweiterten Bürorunde.

Rinne an Mittelstreifen

Radweg mit Rinne an Mittelstreifen seit zwei Jahren bemängelt

Im Zuge dieser Beratung wurde der Stadt die Spurrinne auf dem Geh- und Radweg Kuhweide bereits im Herbst 2015 als allgemeine Gefahr für Radfahrer aufgezeigt. Getan hat sich bis heute (April 2017) nicht viel. Als ich in den letzten Tagen daran vorbei kam war ich über die Breite und Tiefe der Rinne doch erstaunt. Die Strecke ist ein wichtiger Verbindungsweg für viele Radfahrer und liegt in einem nicht geringen Gefälle. Nicht auszumalen was passieren kann wenn bei einem Ausweichmanöver oder in der Dunkelheit das Vorderrad in die Rinne hineinrutscht.

Andere Mängel wurden schnell behoben

An anderen Stellen hingegen wurde zügig gehandelt. So wurden die abgesackten Wassereinläufe in der Goethestraße nach unserer Radwegebefahrung im Jahr 2016 erstaunlich schnell auf Straßenniveau angehoben. Hier handelte es sich aber um Verkehrsraum der auch von KFZ genutzt wird.

Der Kampf um vernünftige Radinfrastruktur ist anstrengend und braucht einen langen Atem.

Veröffentlicht unter Allgemein, Radwege, Sicherheit | Verschlagwortet mit , , , , | Kommentare deaktiviert für Bekannter Radwegmangel seit zwei Jahren ohne Veränderung

Radfahrer frei in Fußgängerzohne

Mit gutem Beispiel voran!

In der Hansestadt Wismar kann man meist ein gutes Nebeneinander zwischen Radfahrern und Fußgängern erleben. Im Innenstadbereich ist die gesamte Fußgängerzohne für Radfahrer freigegeben. Rücksicht sollte hier selbstverständlich sein, dann bleibt diese Situation auch lange erhalten. In Hinblick auf die historisch gepflasterten Straßen in der Innenstadt sind die mit „Radfahrer frei“ gekennzeichneten Gehwege eine gute Lösung. Sind die meisten Gehweg doch breit genug für ein Nebeneinander von Radfahrern und Fußgängern. Leider bleibt für spielende Kinder nicht viel Platz. Wie Frau Schlaberg vom ADFC Wismar feststellte waren Gehwege in den Städten früher auch „Lebensräume“. Ich selber kann mich erinnern, das wir als Kinder auf den Gehwegen der Stadt eine Menge unserer Freizeit verbracht haben. Wir warten ganz normale Stadtkinder mit den einfachsten Spielzeugen.

Dennoch ist Wismar im Miteinander zwischen Radfahrern und Fußgängern weiter als viele andere Städte. Aber die Errungenschaft steht auf der Kippe!

Fußgänger fühlen sich gestört

Immer wieder bekommen die Behörden Beschwerden von Fußgängern, die sich von eiligen Radfahrern gestört fühlen. Oder Radfahrer meinen sich bei Stadtfesten oder im Sommer wenn die Innenstadt voller Menschen ist durch die Menschen ihren Weg frei zu klingeln und aggressiv zu rempeln oder zu drängeln. Schön ist dieses Verhalten nicht! Und es schadet dem Miteinander.

Eine Sperrung der Fußgängerzone für Radfahrer würde nach Ansicht der ADFC Mitglieder kaum eine Änderung bringen. Es bestünde dann zwar ein Fahrverbot aber diejenigen welche sich heute nicht um ein gutes Miteinander kümmern und mit dem Rad einfach zwischen den Leuten „durchknallen“ würden wahrscheinlich auch bei Abschaffung der radfahrfreundlichen Regelung dennoch dort fahren. Für ausreichend Kontrolldruck gegen heutige Rüpel ist kein Personal bei der Polizei vorhanden, das würde auch bei einem Verbot nicht anders sein. Insofern ist das Verbot nur ein Traum – keine Lösung des Problems.

Ich bin für Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit. Eventuell können Vertreter der Stadt ja mal etwas für die Ostseezeitung schreiben……

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Radfahrer frei in Fußgängerzohne

Keine Benutzungspflicht am Bahnhofsvorplatz

Nach einem Vor Ort Termin mit den Verantwortlichen der Behörde gibt es nun keine Benutzungspflicht am Bahnhofsvorplatz mehr. Ich berichtete bereits im vorigen Beitrag. Die Anordnung war aber ernst gemeint und bleibt bis zur Vollendung der Baupläne der neuen Radinfrastruktur nun in der Schwebe. Im Moment ist das nun ein Gehweg „Radfahrer frei“.

Änderung ohne Widerspruch möglich

Das aus der Benutzungspflicht nun ein „Radfahrer frei“ wurde liegt an der nicht gelösten Möglichkeit der gefahrlosen Auffahrt für den Radverkehr der von der begleitenden Fahrbahn kommt. Hier prüft das Bauamt nun eine bauliche Änderung. Allerdings wird diese demnächst von bereits vorbereiteten Baumpflanzungen durchkreuzt werden. Mal sehen was da wird.

Auf die Frage Warum dort eine Benutzungspflicht angeordnet wurde bekam ich eine einfache Antwort. Nach Erkenntnis der Behörde fährt an besagter Stelle sowieso kein Radfahrer auf der Fahrbahn. Es fahren alle über die Gehwege durch den Lindengarten. Die beiden Stadtvertreter haben selber Angst auf der Fahrbahn zu fahren. Die Autofahrer führen dort so unmöglich, dass es gefährlich ist im Mischverkehr zu fahren. (Erinnert an Bullshitt Bingo).

Aus der AG Radverkehr weis ich dass es sich nicht um keinen der Unfallschwerpunkte handelt, ganz im Gegenteil; Keine Aufälligkeiten und Unfälle! Unfallschwerpunkte mit Radfahrern in Wismar sind alle an Radwegen mit Benuzungspflicht oder an Schnittstellen zwischen Radweg / allgemeiner Fahrbahn. (z.B. Ampelkreuzung Lübsche Straße / R.-Breitscheid-Straße)

Zur Erinnerung: Es handelt sich um ein Stück Straße mit viel Querverkehr durch Fußgänger auf der Tempo 30 angeordnet ist. Dort befinden sich innerhalb kürzester Entfernung drei Fußgängerüberwege hintereinander. Die Behörde sieht sich nicht in der Lage dort für Sicherheit Sorge zu tragen. Das ist schon eine gehörige Bankrotterklärung vor den Kraftfahrern.

Ich warte den Bau der nächsten Etappe ab. Ein exklusiver Radweg weit ab der Fahrbahn ist geplant. Danach ändert sich die Verkehrssituation und dann wird neu entschieden. Es bleibt spannend.

 

Veröffentlicht unter Allgemein, Radwege, Sicherheit | Verschlagwortet mit , , , , | Kommentare deaktiviert für Keine Benutzungspflicht am Bahnhofsvorplatz

Fahrradbrücke repariert

Fahrradbrücke repariert

Neue Bohlen auf der Brücke

Am Ostseeküstenradweg bei Groß Strömkendorf wurde die Fahrradbrücke repariert. Wenn es etwas Positives zu berichten gibt, so soll das auch hier aufgeschrieben werden. Offensichtlich sind durch die Wettereinflüsse oder durch das letzte Hochwasser die Riffelbohlen auf der Brücke nicht mehr in Ordnung gewesen. Auf der heutigen Tour jedenfalls vielen die beiden neuen Bohlen sofort ins Auge.

Radwegreparatur im Februar

Erfreulich, dass die Reparatur bereits jetzt Anfang Februar erledigt ist und nicht bis zum Saisonstart der Fahrradtouristen gewartet wurde. So wünscht man sich das als Radfahrer. Fahrradfahrer sollten dennoch vorsichtig auf dem Holzbelag fahren. Besonders wenn er feucht ist wie heute kann ein einspuriges Rad schnell wegrutschen. Mit dem Lastendreirad kein Problem.

Radweg nicht zugestellt – Danke 🙂

Kurz vorher habe ich mich über die rücksichtsvollen Grünanlagenpfleger gefreut. Die Bäume an der Kreisstraße werden teilweise entfernt. Dazu brauchen die Arbeiter natürlich viel Platz. Der Radweg war aber nicht zugestellt, es war genügend Platz, um an dem Auto mit dem Lastenrad vorbeizufahren.

Dafür hier an dieser bescheidenen Stelle ein DANKESCHÖN!

Veröffentlicht unter Radwege, Sicherheit | Verschlagwortet mit , , , , , | Kommentare deaktiviert für Fahrradbrücke repariert

Neuer Radweg mit neuer Benutzungspflicht am Bahnhofsvorplatz

Neuer Radweg mit neuer Benutzungspflicht am Bahnhofsvorplatz

Radweg mit zackigem rechts – links Wechsel zu erreichen.

Da ist er endlich, ein Neuer Radweg mit neuer Benutzungspflicht am Bahnhofsvorplatz. Vor einigen Wochen frisch freigegeben. Aber immer schön der Reihe nach.

Der Bahnhofsvorplatz in Wismar wurde seit Monaten umgebaut. Das ganze geschah im Zuge der Sanierung der Versorgungsmedien unter der Fahrbahn. In diesem Zusammenhang bekam der Fußgängerschutzweg eine Mittelinsel, die Fahrbahn wurde etwas enger, der Fußgängeranteil an der Straße dafür breiter. Es ist die alte Bushaltestelle direkt vor dem Zebrastreifen weggefallen. So weit wunderbar könnte man meinen. So ein Bahnhofsvorplatz ist für die Reisenden wunderschön, um sich in einer fremden Stadt erste einmal zu orientieren. Für Einheimische ist es der Ausgangspunkt um sich in die Stadt in alle Richtungen zu verteilen. Kurz um, wenn Züge ankommen oder abfahren (Ja das passiert hier noch regelmäßig!) Sind am Bahnhof und damit über den Bahnhofsvorplatz immer viele Menschen unterwegs. Sie haben vor der Abfahrt ihre Reise, ihr Gepäck, den richtigen Bahnsteig i9m Kopf. Ankommende Menschen wollen den richtigen Bus, das Stadtzentrum, den Taxistand oder den ZOB schnell erreichen und denken in diese Richtung.

Benutzungspflicht manifestiert mit VZ 240

Nun hat die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Wismar in diesem Jahr 2016 mit der Freigabe nach den Bauarbeiten aber genau über diesen Bahnhofsvorplatz eine Radwegbenutzungspflicht angeordnet. Die Pfeile verraten, es soll sogar in beide Richtungen gehen! Noch fehlt das Schild aus der Gegenrichtung aber. Dabei gibt es aber keinen von der Fahrbahn abgetrennten Radweg. Die Benutzungspflicht wurde schlicht in das Menschengewimmel vor dem Bahnhof im Mischverkehr hinein angeordnet.

Was macht die allgemeine Fahrbahn hier so gefährlich

Die Radfahrer, welche diesen gemischten „Radweg“ nutzen müssen kommen entweder aus dem für Radfahrer freigegebenen Fußgängerbereich des Lindengarten oder auf der allgemeinen Fahrbahn. Der geübte Alltagsradfahrer fährt nicht durch den Lindengarten zwischen Spaziergängern, Hundeleinen und Kleinkindern. Er fährt auf der allgemeinen Fahrbahn drumherum. Das kann man auch getrost tun, denn hier ist nur Tempo 30 erlaubt. Das wird auch regelmäßig mit Kontrollen so durchgesetzt.

Nun wird der mit bis zu 30 km/h schnelle Radfahrer am Bahnhof in seinem Vorankommen aber ganz plötzlich von der Anordnung der Behörde im Fortkommen gebremst. Er muss rechts in die Anliegereinfahrt abbiegen, auf aus Richtung Lindengarten kommenden Fußgänger und Radfahrer achten, die Auffahrt auf die Mischfläche treffen. Das ist sicher zu schaffen. Eine Führung der Radfahrer sucht man hier vergeblich. Im Gegenteil wer zügig fährt, der wird das Schild (das da ganz rechts)  kaum bemerken.

Stetigkeit und Leichtigkeit des Radverkehrs

Bahnhofsgebäude

Statt entspannt mit 30 auf der Fahrbahn muss Radfahrer durch diesen Engpass

Nun muss er aber meist mit Schrittgeschwindigkeit zwischen den hier oft herumlaufenden An- oder Abreisenden fahren. Dann kommt er am Haupteingang des alten Bahnhofsgebäudes vorbei. Hier ballen sich die Gefahren. Der Weg wird durch den Vorbau des Gebäudes enger. Die Sichtbeziehungen um den Erker herum sind schlecht. Am selben Ort dann der Zebrastreifen über die Fahrbahn an dem sich teils wartende Menschen bewegen (der Zebrastreifen gilt ja nur auf der Fahrbahn). Dann der nach hinten gerichtete für den Radfahrer nicht einsehbare zweite Ausgang des Gebäudes. Auch hier ist mit in Gedanken versunkene Reisenden zu rechnen.

Bushaltestelle umfahrenHat der Radfahrer das geschafft, so kommt er an die Bushaltestelle welche den Bahnhof aus und in die Stadt hinein mit dem örtlichen Nahverkehr verbindet. Auch hier ist in Stoßzeiten mit vielen Menschen mit entsprechenden Gepäckstücken zu rechnen. Konflikte und Gefahren sind vorprogrammiert.

Nun folgt eine Posse zur Sicherheit und Stetigkeit dieses Weges. Hinter der Bushaltestelle endet der „Neubau“ in einem alten Flickwerk aus Bitumen und Gehwegplatten. Das ganze wird mit einem Schaltkasten mitten auf dem Weg und schlussendlich einem Zaun am Bordsein beendet. Der Radweg geht „drüben“ hinter dem zweiten Zaun irgendwie weiter. Nur Stetig ist das nicht.

ende_im_gelaende

Eins ist hier sicher – Ende am Geländer, aber nicht der Radweg.

Radverkehrsanlagen Neubau 2016 ohne Beachtung der ERA2010

Wieso wird der Radfahrer auf diesem kurzen Stück nicht einfach wie bisher auf der Fahrbahn gelassen. Folgende Punkte sprächen dafür:

  • Es ist auf der Fahrbahn nur Tempo 30 zugelassen.
  • Der Rad fahrende müsste bei Fußgängern am Zebrastreifen anhalten.
  • Radfahrer hier auf der Fahrbahn nehmen Tempo aus dem Verkehr.
  • Fußgänger auf dem Bahnhofsvorplatz werden nicht belästigt / gefährdet.
  • Radfahrer könnten zügig voran kommen.
  • Auf der Gegenseite gibt es auch keinen Radweg.

Was spricht gegen einen Fußgängerweg mit „Radfahrer frei?

Weshalb ist bei der Planung und beim Bau dieser neuen „Radverkehrsanlage“ kaum Rücksicht auf die Empfehlungen aus der aktuellen ERA 2010 genommen worden?

Wie hier die Entscheidung zur Benutzungspflicht entstanden ist interessiert mich brennend. Ich habe bereits Einsicht in die Anordnung gefordert. Mal sehen wann meine Fragen beantwortet werden. Ich selber fahre hier in beide Richtungen oft entlang. Die Strecke liegt auf einer meiner üblichen Stadtwege. Bisher wurde ich hier noch nie angehupt oder gefährdet. Allerdings ist die Strecke für Radfahrer auch schnell zu fahren!

 

Veröffentlicht unter Allgemein, Radwege, Sicherheit | Verschlagwortet mit , , , , , , | 3 Kommentare