Keine Benutzungspflicht am Bahnhofsvorplatz

Nach einem Vor Ort Termin mit den Verantwortlichen der Behörde gibt es nun keine Benutzungspflicht am Bahnhofsvorplatz mehr. Ich berichtete bereits im vorigen Beitrag. Die Anordnung war aber ernst gemeint und bleibt bis zur Vollendung der Baupläne der neuen Radinfrastruktur nun in der Schwebe. Im Moment ist das nun ein Gehweg “Radfahrer frei”.

Änderung ohne Widerspruch möglich

Das aus der Benutzungspflicht nun ein “Radfahrer frei” wurde liegt an der nicht gelösten Möglichkeit der gefahrlosen Auffahrt für den Radverkehr der von der begleitenden Fahrbahn kommt. Hier prüft das Bauamt nun eine bauliche Änderung. Allerdings wird diese demnächst von bereits vorbereiteten Baumpflanzungen durchkreuzt werden. Mal sehen was da wird.

Auf die Frage Warum dort eine Benutzungspflicht angeordnet wurde bekam ich eine einfache Antwort. Nach Erkenntnis der Behörde fährt an besagter Stelle sowieso kein Radfahrer auf der Fahrbahn. Es fahren alle über die Gehwege durch den Lindengarten. Die beiden Stadtvertreter haben selber Angst auf der Fahrbahn zu fahren. Die Autofahrer führen dort so unmöglich, dass es gefährlich ist im Mischverkehr zu fahren. (Erinnert an Bullshitt Bingo).

Aus der AG Radverkehr weis ich dass es sich nicht um keinen der Unfallschwerpunkte handelt, ganz im Gegenteil; Keine Aufälligkeiten und Unfälle! Unfallschwerpunkte mit Radfahrern in Wismar sind alle an Radwegen mit Benuzungspflicht oder an Schnittstellen zwischen Radweg / allgemeiner Fahrbahn. (z.B. Ampelkreuzung Lübsche Straße / R.-Breitscheid-Straße)

Zur Erinnerung: Es handelt sich um ein Stück Straße mit viel Querverkehr durch Fußgänger auf der Tempo 30 angeordnet ist. Dort befinden sich innerhalb kürzester Entfernung drei Fußgängerüberwege hintereinander. Die Behörde sieht sich nicht in der Lage dort für Sicherheit Sorge zu tragen. Das ist schon eine gehörige Bankrotterklärung vor den Kraftfahrern.

Ich warte den Bau der nächsten Etappe ab. Ein exklusiver Radweg weit ab der Fahrbahn ist geplant. Danach ändert sich die Verkehrssituation und dann wird neu entschieden. Es bleibt spannend.

 

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Fahrradbrücke repariert

Fahrradbrücke repariert

Neue Bohlen auf der Brücke

Am Ostseeküstenradweg bei Groß Strömkendorf wurde die Fahrradbrücke repariert. Wenn es etwas Positives zu berichten gibt, so soll das auch hier aufgeschrieben werden. Offensichtlich sind durch die Wettereinflüsse oder durch das letzte Hochwasser die Riffelbohlen auf der Brücke nicht mehr in Ordnung gewesen. Auf der heutigen Tour jedenfalls vielen die beiden neuen Bohlen sofort ins Auge.

Radwegreparatur im Februar

Erfreulich, dass die Reparatur bereits jetzt Anfang Februar erledigt ist und nicht bis zum Saisonstart der Fahrradtouristen gewartet wurde. So wünscht man sich das als Radfahrer. Fahrradfahrer sollten dennoch vorsichtig auf dem Holzbelag fahren. Besonders wenn er feucht ist wie heute kann ein einspuriges Rad schnell wegrutschen. Mit dem Lastendreirad kein Problem.

Radweg nicht zugestellt – Danke 🙂

Kurz vorher habe ich mich über die rücksichtsvollen Grünanlagenpfleger gefreut. Die Bäume an der Kreisstraße werden teilweise entfernt. Dazu brauchen die Arbeiter natürlich viel Platz. Der Radweg war aber nicht zugestellt, es war genügend Platz, um an dem Auto mit dem Lastenrad vorbeizufahren.

Dafür hier an dieser bescheidenen Stelle ein DANKESCHÖN!

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Neuer Radweg mit neuer Benutzungspflicht am Bahnhofsvorplatz

Neuer Radweg mit neuer Benutzungspflicht am Bahnhofsvorplatz

Radweg mit zackigem rechts – links Wechsel zu erreichen.

Da ist er endlich, ein Neuer Radweg mit neuer Benutzungspflicht am Bahnhofsvorplatz. Vor einigen Wochen frisch freigegeben. Aber immer schön der Reihe nach.

Der Bahnhofsvorplatz in Wismar wurde seit Monaten umgebaut. Das ganze geschah im Zuge der Sanierung der Versorgungsmedien unter der Fahrbahn. In diesem Zusammenhang bekam der Fußgängerschutzweg eine Mittelinsel, die Fahrbahn wurde etwas enger, der Fußgängeranteil an der Straße dafür breiter. Es ist die alte Bushaltestelle direkt vor dem Zebrastreifen weggefallen. So weit wunderbar könnte man meinen. So ein Bahnhofsvorplatz ist für die Reisenden wunderschön, um sich in einer fremden Stadt erste einmal zu orientieren. Für Einheimische ist es der Ausgangspunkt um sich in die Stadt in alle Richtungen zu verteilen. Kurz um, wenn Züge ankommen oder abfahren (Ja das passiert hier noch regelmäßig!) Sind am Bahnhof und damit über den Bahnhofsvorplatz immer viele Menschen unterwegs. Sie haben vor der Abfahrt ihre Reise, ihr Gepäck, den richtigen Bahnsteig i9m Kopf. Ankommende Menschen wollen den richtigen Bus, das Stadtzentrum, den Taxistand oder den ZOB schnell erreichen und denken in diese Richtung.

Benutzungspflicht manifestiert mit VZ 240

Nun hat die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Wismar in diesem Jahr 2016 mit der Freigabe nach den Bauarbeiten aber genau über diesen Bahnhofsvorplatz eine Radwegbenutzungspflicht angeordnet. Die Pfeile verraten, es soll sogar in beide Richtungen gehen! Noch fehlt das Schild aus der Gegenrichtung aber. Dabei gibt es aber keinen von der Fahrbahn abgetrennten Radweg. Die Benutzungspflicht wurde schlicht in das Menschengewimmel vor dem Bahnhof im Mischverkehr hinein angeordnet.

Was macht die allgemeine Fahrbahn hier so gefährlich

Die Radfahrer, welche diesen gemischten “Radweg” nutzen müssen kommen entweder aus dem für Radfahrer freigegebenen Fußgängerbereich des Lindengarten oder auf der allgemeinen Fahrbahn. Der geübte Alltagsradfahrer fährt nicht durch den Lindengarten zwischen Spaziergängern, Hundeleinen und Kleinkindern. Er fährt auf der allgemeinen Fahrbahn drumherum. Das kann man auch getrost tun, denn hier ist nur Tempo 30 erlaubt. Das wird auch regelmäßig mit Kontrollen so durchgesetzt.

Nun wird der mit bis zu 30 km/h schnelle Radfahrer am Bahnhof in seinem Vorankommen aber ganz plötzlich von der Anordnung der Behörde im Fortkommen gebremst. Er muss rechts in die Anliegereinfahrt abbiegen, auf aus Richtung Lindengarten kommenden Fußgänger und Radfahrer achten, die Auffahrt auf die Mischfläche treffen. Das ist sicher zu schaffen. Eine Führung der Radfahrer sucht man hier vergeblich. Im Gegenteil wer zügig fährt, der wird das Schild (das da ganz rechts)  kaum bemerken.

Stetigkeit und Leichtigkeit des Radverkehrs

Bahnhofsgebäude

Statt entspannt mit 30 auf der Fahrbahn muss Radfahrer durch diesen Engpass

Nun muss er aber meist mit Schrittgeschwindigkeit zwischen den hier oft herumlaufenden An- oder Abreisenden fahren. Dann kommt er am Haupteingang des alten Bahnhofsgebäudes vorbei. Hier ballen sich die Gefahren. Der Weg wird durch den Vorbau des Gebäudes enger. Die Sichtbeziehungen um den Erker herum sind schlecht. Am selben Ort dann der Zebrastreifen über die Fahrbahn an dem sich teils wartende Menschen bewegen (der Zebrastreifen gilt ja nur auf der Fahrbahn). Dann der nach hinten gerichtete für den Radfahrer nicht einsehbare zweite Ausgang des Gebäudes. Auch hier ist mit in Gedanken versunkene Reisenden zu rechnen.

Bushaltestelle umfahrenHat der Radfahrer das geschafft, so kommt er an die Bushaltestelle welche den Bahnhof aus und in die Stadt hinein mit dem örtlichen Nahverkehr verbindet. Auch hier ist in Stoßzeiten mit vielen Menschen mit entsprechenden Gepäckstücken zu rechnen. Konflikte und Gefahren sind vorprogrammiert.

Nun folgt eine Posse zur Sicherheit und Stetigkeit dieses Weges. Hinter der Bushaltestelle endet der “Neubau” in einem alten Flickwerk aus Bitumen und Gehwegplatten. Das ganze wird mit einem Schaltkasten mitten auf dem Weg und schlussendlich einem Zaun am Bordsein beendet. Der Radweg geht “drüben” hinter dem zweiten Zaun irgendwie weiter. Nur Stetig ist das nicht.

ende_im_gelaende

Eins ist hier sicher – Ende am Geländer, aber nicht der Radweg.

Radverkehrsanlagen Neubau 2016 ohne Beachtung der ERA2010

Wieso wird der Radfahrer auf diesem kurzen Stück nicht einfach wie bisher auf der Fahrbahn gelassen. Folgende Punkte sprächen dafür:

  • Es ist auf der Fahrbahn nur Tempo 30 zugelassen.
  • Der Rad fahrende müsste bei Fußgängern am Zebrastreifen anhalten.
  • Radfahrer hier auf der Fahrbahn nehmen Tempo aus dem Verkehr.
  • Fußgänger auf dem Bahnhofsvorplatz werden nicht belästigt / gefährdet.
  • Radfahrer könnten zügig voran kommen.
  • Auf der Gegenseite gibt es auch keinen Radweg.

Was spricht gegen einen Fußgängerweg mit “Radfahrer frei?

Weshalb ist bei der Planung und beim Bau dieser neuen “Radverkehrsanlage” kaum Rücksicht auf die Empfehlungen aus der aktuellen ERA 2010 genommen worden?

Wie hier die Entscheidung zur Benutzungspflicht entstanden ist interessiert mich brennend. Ich habe bereits Einsicht in die Anordnung gefordert. Mal sehen wann meine Fragen beantwortet werden. Ich selber fahre hier in beide Richtungen oft entlang. Die Strecke liegt auf einer meiner üblichen Stadtwege. Bisher wurde ich hier noch nie angehupt oder gefährdet. Allerdings ist die Strecke für Radfahrer auch schnell zu fahren!

 

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Im Herbst ist es rutschig auf Radwegen

Blätter und Äste auf dem Radweg

Blätter und Äste auf dem Radweg

Im Herbst ist es rutschig auf Radwegen, der Wind zerzaust die Bäume und alles was nicht mehr ganz fest ist fällt herunter. Die Blätter bilden dann an feuchten Tagen einen rutschigen Belag der Fahrern von einspurige Fahrrädern gefährlich werden kann. Da hilft oft auch kein grobes Profil. Dieser Zustand auf Radwegen ist “Natur gegeben” Auf der Fahrbahn für die KFZ sorgt die hohe Geschwindigkeit und der dazu passende Luftzug für Abhilfe, auf Radwegen bleibt alles liegen.

Nasse Pferdehaufen sind wie Schmierseife

Leider kommen auch noch andere Verschmutzungen dazu. Oft hier beschrieben die Hinterlassenschaften der Pferde. Für die fühlen sich Reiter nicht verantwortlich. Obwohl Radwege keine Reitwege sind, werden diese von Reitern dafür genutzt. Das allein könnte toleriert werden, aber dann die Wege zu verschmutzen und nicht abzusteigen und den Haufen beiseitezuschieben ist einfach grob fahrlässig. Jetzt im Herbst entwickeln sich diese Kothaufen zu nassen, schmierigen Gefahrenstellen, die wie Schmierseife wirken.

Gülle und Ackerschlamm ist Radfahrers Feind

Gestern auf einer Tour kam dann noch eine verdreckte Ackerausfahrt dazu. Die Bauern fahren im Moment Gülle und Biogasanlagen Rückstände auf die Äcker. Dabei müssen sie selbstverständlich auch über Radwege fahren. Dadurch bildet sich auf dem Radweg eine dicke schmierige Schlammschicht, die Radfahrer teilweise nicht einmal gefahrlos langsam durchfahren können. Nach Anschluss der Arbeiten wird dieser Belag von den Landwirten leider nicht beseitigt. Man überlässt das den Natur und dem nächsten starken Regen, irgendwann.

Wünschenswert ist es, dass alle Beteiligten sich umeinander Gedanken machen und nicht nur an die eigenen Vorteile denken. Den selber verursachten Dreck einfach mal entfernen. Pferdehalter den Kot ihrer Tiere, Landwirte den Dreck ihrer Gerätschaften. Immerhin zahlen Pferdehalter keine Steuer für ihre Tiere. Hundehalter dagegen müssen das und die räumen meist den Dreck Ihrer Lieblinge auch weg. Bauern sind privilegiert in mancher Beziehung, zahlen keine Gewerbesteuer an die Gemeinden. Daher sollten auch sie bestrebt sein der Gemeinde so wenig zusätzliche Arbeit wie möglich zu bereiten. Einfach mal den eigenen Dreck wegmachen!

Das Fahrrad ist nicht nur Freizeitgerät

Viele Radfahrer sind auf das Fahrrad als tägliches Verkehrsmittel angewiesen. Gerade in unserem Landkreis in dem der ÖPNV weite Teile nicht Flächendeckend und Tagesübergreifend erfasst. Vom ökologischen Wert der Radfahrer mag ich hier gar nicht erst anfangen zu reden.

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Die Zukunft dieses Blogs

Bild2Die Zukunft dieses Blogs soll anders verlaufen als es in vielen anderen kritischen Radfahrerblogs bisher geschehen ist. Viele Blogger geben das Schreiben nach anfänglichem Enthusiasmus auf weil sich Erfolge nur sehr langsam einstellen oder ausbleiben.  Ich habe im Moment wenig Verkehrspolitisches zu berichten.

Die Gerichte arbeiten langsam, und so bleibt nur Abwarten auf Entscheidungen in der Zukunft. So auch auf die Entscheidung zur Revision im Radwegprozess vor dem OLG Greifswald. Leider machen auch Andere diese Erfahrung. Für den interessierten Leser kann ich das Radverkehrs Forum empfehlen. Viele Informationen und viele Erfahrungsberichte aus Hamburg aber auch anderen Teilen Deutschlands.

ADFC mit wenig Interesse an Verkehrspolitik

Der ADFC ist nach meiner Erfahrung der letzten zwei Jahre nicht vorrangig verkehrspolitisch tätig. Ich schiebe dort immer wieder etwas an, aber die Antworten sind doch eher in Richtung “abwarten und schauen was wird”. Im Grunde ein netter Verein, der in erster Linie die Älteren Menschen in ihrer Tagesfreizeit auf Touren zusammenbringt. Hier in der Ortsgruppe Wismar ist der Altersdurchschnitt weit über 50 Jahre. Alles nette Menschen aber die Masse verkehrspolitisch eher inaktiv. Vier interessierte bemühen sich gegen die Sturheit der Verantwortlichen der Hansestadt Wismar etwas zu bewegen – so die Abschaffung der Bettelampeln,  Verbesserung der Sichtbeziehungen zwischen Radfahrern oder verkehrssichere Schnittpunkte an Übergängen von Radwegen auf die Fahrbahn.

Gelegentlich eine Tour im Verein mitfahren, wegen der netten Leute im Verein. Oft muss ich mich dann zurückhalten. Aber auf dem Gehweg fahre ich nicht, da hört die Gemeinschftstreue dann auf.

Die Zukunft dieses Blogs

Dieser Blog soll vorrangig Informationen über die Radwegsituation liefern. Daher werde ich hier zukünftig nur noch Artikel über Verkehrspolitik und (Rad-)Verkehrszustände in Wismar (Teils sicher auch übergreifend in Mecklenburg / Vorpommern) veröffentlichen. Wenn mir auf Radtouren riskante oder unsinnige Anordnungen auffallen wird das hier niedergeschrieben.

Berichte zu Radtouren im neuen Blog

Tourenberichte werde ich zukünftig in einem getrennten Blog verfassen. Da ich im Moment viel mit dem Liegetrike unterwegs bin wird es eben auch um Touren auf dreirädrigen Fahrrädern gehen. Der neue Tourenblog ist unter meiner Seite Ostsee3rad.de zu finden.

Oder direkt zu ostsee3radblog.de

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Buckelpisten als Radweg

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Das ist die Radroute R4 / R5 bei Lübow.

Die Fahrradsaison beginnt und schon sind die Buckelpisten als Radweg voll beteiligt. So auch auf meiner Tour von Wismar nach Neukloster. Bereits im Herbst ist mir der kurze Stummelradweg von Lübow in Richtung Mühlenberg / Levetzow negativ aufgefallen. Ich hätte gedacht dass diese Steinwüste inzwischen bei den üblichen Streckenkontrollen aufgefallen wäre. Aber leider ist auch nach 6 Monaten der gefährliche Zustand vorzufinden.

Also habe ich Fotos angefertigt und der zuständigen Behörde den Missstand mitgeteilt. Das geschah vor etwa 14 Tagen. Heute kam ich an der Stelle zufällig wieder vorbei und wollte schauen, ob eine Sicherung erfolgt ist. Ich war schlicht schockiert.

14 Tage Untätigkeit

Inzwischen sind an der betroffenen Stelle zwar irgendwelche rote Punkte am Rand gesprüht worden, aber es fehlt weit und breit der Hinweis auf diese Gefahr. Keine Absperrung, keine Gefahrenzeichen.

Zustand 14 Tage später

Zustand 14 Tage später

Ich hatte nicht erwartet, dass sich hier schnell etwas tut, aber das die Gefahrenstelle gesperrt oder wenigstens gekennzeichnet wird hatte ich schon gehofft. Mir scheint es als ist die Gesundheit der Radfahrer in den Amtsstuben nicht viel wert. Wen wundert es wenn Touristen unser Bundesland in Bezug auf Radinfrastruktur eher schlecht bewerten?

Im übrigen ist das nicht irgendein Radweg! Hier führen die offiziellen “Mecklenburgischer Seen Rundweg” und “Westlicher Backstein Rundweg” entlang. Viel Glück allen Entdeckern und eine Unfallfreie Fahrt!

Ich habe dem verantwortlichen Beamten heute noch einmal auf den Fortbestand der Unfallgefahr hingewiesen. Bisher ist ja alles gut gegangen.

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Wismarer Radwege der Prozess

Nach langer Wartezeit (immerhin nur ein Jahr) haben nun die beiden von mir angestrebten Prozesse gegen Radwegebenutzungspflichten vor dem Verwaltungsgericht in Schwerin stattgefunden. Es ging konkret um die Radwegbenutzungspflicht in zwei  Straßen in der Hansestadt Wismar.

Ich habe hier im Blog bereits berichtet:

In beiden Fällen gibt es baulich angelegte Radwege, die nach der Entfernung des “Blauschildes” weiterhin als sonstige Radwege erhalten bleiben und sicher auch zahlreich genutzt werden. Im Vorverfahren sind beide Anträge auf Neubescheidung gescheitert und auch in den folgenden Widerspruchsverfahren an das Landesamt in Rostock wurde im groben die Auffassung der Hansestadt Wismar bestätigt.

Wismarer Radwege der Prozess

Die beiden Verfahren wurden vom Verwaltungsgericht Schwerin am 15.07.2015 zusammen verhandelt. Ich ließ mich von einem Kieler Fachanwalt vertreten. Vom Gericht war eine Stunde für die Verhandlung eingeplant. Auf einen Ortstermin hat man verzichtet, obwohl diese in den Klageschriften zum Beweis der Zustände angeboten waren.

Der vorsitzende Richter ging in seiner ersten Einschätzung davon aus, das die Hansestadt Wismar die richtige Entscheidung getroffen hätte. Das zog er allein aus seiner Meinung, wo ein Radweg angelegt wurde ist auch die Beschilderung dafür notwendig. Erst im Laufe der Verhandlungen ist dem Gericht die Komplexität des Themas nahegelegt worden. Insofern revidierte der Vorsitzende seine erste Einschätzung nach über einer Stunde Verhandlung und gab zur Kenntnis, das es bisher noch keinen vergleichbaren Fall in Mecklenburg Vorpommern gegeben hätte.

Eines der Verfahren wurde durch die Verwaltung beendet, indem sie vor Gericht erklärte die Benutzungspflicht aufzuheben. Über das zweite Verfahren und dessen Urteil habe ich bereits berichtet.

Ein kurzer Bericht aus dem Prozess eines Beobachters vom ADFC Schwerin ist hier zu finden.

Poeler Straße – keine Benutzungspflicht mehr

Radweg mit schlechtem Zustand

Benutzungspflicht aufgehoben

Für den Bereich der Poeler Straße hat der Vertreter der Hansestadt eingesehen, dass die Benutzungspflicht nicht zu halten ist. Hier war allerdings wegen der desolaten baulichen Zustände der Radwege die Benutzungspflicht durchlöchert gewesen. Insofern gab es hier keine Stetigkeit mehr und damit die Rechtmäßigkeit der Anordnung sehr fraglich. Die Verwaltung der Hansestadt Wismar wird hier die Schilder abhängen. Mein rechtlicher Vertreter aus Kiel gab der Stadt zur Beschleunigung der Aufhebung den Tipp, über die Schilder alsbald Müllsäcke zu stülpen, um den Missstand schnell zu beenden. Die Schilder waren bereits eine Woche nach dem Verfahren abgebaut. Es wird hier  kein Urteil geben. Die Stadt hätte sich das ganze Gerichtsdebakel und vor allem die Kosten für meinen Anwalt vorher sparen können.

Schilder abgebaut – Gehwege Radfahrer frei

Das Resultat der Streitigkeiten ist nun das ursprünglich angestrebte Ziel, die Gehwege in der Poeler Straße für den Radverkehr freizugeben. Inzwischen ist die Beschilderung genau so angeordnet.

Im übrigen stellt sich die Hansestadt Wismar nun nach dem Gerichtstermin auf den Standpunkt, dass es sich um einen Bagatellfall gehandelt hat. Schon deswegen hätte ich einen billgen ortsansässigen Anwalt damit beauftragen können. Die Stadt wird die Reisekosten des Rechtsbeistands nicht bezahlen.

Bleibt die Frage nach all dem:
Warum musste dazu erst jahrelang prozessiert werden?

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Verwaltungsgericht Schwerin urteilt (Update!)

Das Verwaltungsgericht Schwerin urteilt zur Radwegbenutzungspflicht. Die Verhandlung fand am 15. Juli 2015 statt. Anwesend im Publikum war ein Vertreter des ADFC Schwerin, der in seinem Newsletter (leider nicht mehr online verfügbar) auch darüber berichtete. Der Beobachter schrieb: “Bedauerlich, dass Richter der Kammer im Verlaufe der Verhandlung das Radfahren in Schwerin in ihren Nebensätzen als gefährlich einstuften und ein Richter sich aus diesem Grund sogar vom Fahrradfahren in der Landeshauptstadt verabschiedet hat.”

Leider ist nun auch das Urteil fast “ausschließlich nach den Bestimmungen der ERA” begründet worden.

Im Namen des Volkes

Die Klage wird abgewiesen.

Aus den Entscheidungsgründen:

  • Die zulässige Klage ist unbegründet.
  • “Der Beleg für eine qualifizierte Gefahrenlage ergibt sich vorliegend bereits aus einer Heranziehung der Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA) 2010”
  • Verkehrsbelastung lt Verkehrszählung haben “im Schnitt … Verkehrsmengen von über 400 Kfz/h ergeben. Der Spitzenwert hat im Schnitt zwischen 15 und 16 Uhr jeweils zwischen 600 und 700 Kfz/h betragen.”
  • “… die Gesamtzahl der Fahrzeugbewegungen betrug 7000 – 8000 Fahrzeuge pro Tag.
  • “Die werktäglichen Spitzenstunden dürften nach eigener Sachkunde des Gerichts(Anm. des Bloggers: siehe den Satz des Beobachters weiter oben!) … vor allem in den Monaten Juni, Juli und August und während der übrigen Ferienzeiten bzw. an sog. verlängerten Wochenenden wie Himmelfahrt etc. anfallen.” Mutmaßt das Gericht ohne weitere Nachweise dafür zu geben.
  • “Bereits der Gesetzgeber sieht in einer zunehmenden Geschwindigkeitsdifferenz eine Gefahrenlage. Gem. § 18 StVO gilt für Strecken wie Autobahnen und Kraftfahrtstraßen sogar ein vollständiges Benutzungsverbot für Fahrräder”

Erstaunlich, dass vom Gericht innerstädtischer Mischverkehr bei max. zulässigen 50 km/h mit den im § 18 StVO geregelten Autobahnen und Kraftfahrtstraßen für die Geschwindigkeiten oberhalb 100 km/h gelten zur Begründung herangezogen werden. Es gibt weder am Eingang noch am Ausgang der betroffenen Strecke eine Autobahn, noch eine Kraftfahrstraße!

Im Groben stützt sich die Begründung in 8 von 18 Absätzen auf die ERA 2010 und einmal auf den Paragraphen 18 der StVO in welchem Autobahnen und Kraftfahrstraßen geregelt sind. Es wird an keiner Stelle der Begründung darauf eingegangen, dass es auch die Möglichkeit eines Radweges ohne Benutzungspflicht gibt und warum diese Variante nicht in die Entscheidung mit einfließen darf oder sollte.

Nachtrag: UrteilVGSN 7 A 683/14 – Das Urteil ist nicht rechtskräftig, siehe Update unten!

In der Begründung wird die Geschwindigkeitsdifferenz auf dieser innerörtliche Straße mit 50km/h zul. Höchstgeschwindigkeit dann mit Autobahnen und Kraftfahrstraßen (Tempo 100km/h oder mehr) in einen Topf geworfen und auf § 18 StVO Bezug genommen.

Und hier zwei Bilder des Radweges.

Sehr schmaler Radweg bergab mit unübersichtlicher Kreuzung

Sehr schmaler Radweg bergab mit unübersichtlicher Kreuzung

benutzungspflichtiger Radweg

am unteren Ende besonders schmal

 

Update 2019

Auf das Urteil wurde 2015 der Antrag auf Zulassung zur Berufung beim OVG Greifswalt gestellt. Der Antrag ist 2019 zugelassen worden und die Berufungsverhandlung hat stattgefunden. Das Urteil wurde aufgehoben, hat also keine Rechtskraft! Ein Blogeintrag zum Berufungsurteil wird nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung folgen.

 

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Mit dem Liegedreirad durch den Matsch

Mit dem Liegedreirad durch den Matsch
oder die natürliche Schlammpackung

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Serverumzug erfolgreich

Heute einmal etwas anderes über Sicherheit. Sicher nur eine kurze Mitteilung für die an Technik interessierten Leser meines Blog.

Ich habe diese Seite gerade auf einen anderen Server umgezogen. Hintergrund ist, dass DomainFactory, mein Hoster des Vertrauens (mehr als 12 Jahre), vor einigen Jahren von HostEurop aufgekauft worden ist. Das allein ist aber kein Grund von einem bisher perfekten, daher auch teuren Dienstleister wegzugehen. Die DomainFactory wird alle Webserver im nächsten Jahr nach Frankreich umziehen. Das hat strategische Gründe die HE vorgegeben hat. Damit ist aber die Datensicherheit (Datenschutz) nicht mehr so hoch wie ich ihn gerne hätten. Gerade Frankreich ist Vorreiter bei der Untergrabung und Aushöhlung des Datenschutzes. Insofern ziehen nun allmählich alle Projekte dort weg.

Es ist erstaunlich wie leicht so ein Umzug ist. 🙂 In 6 Monaten sollte das locker zu bewerkstelligen sein.

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