So jedenfalls sieht es die Straßenverkehrsbehörde der Hansestadt Wismar und auch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern. Ich hatte bereits hier im Blog über die Benutzungspflicht auf schlechten Radwegen in der Hansestadt Wismar berichtet. Inzwischen habe ich teilweise ablehnende Bescheide auf meinen Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht bekommen. Das Widerspruchverfahren ist nun auch abgeschlossen mit dem Ergebnis, dass ein kleiner Teil der Benutzungspflicht (siehe Bild) vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben worden ist. Die Behörde vor Ort bestand noch darauf diesen Weg als gut einzuschätzen. Die Widerspruchsbehörde schreibt zu diesem Abschnitt:
“Die materielle Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht ist für den Abschnitt der Poeler Straße zwischen dem ersten Bahnübergang und der Einmündung Rabenstraße nicht gegeben. … Offensichtlich entspricht die bislang benutzungspflichtige Radverkehrsanlage im betreffenden Straßenabschnitt nicht dem üblichen Standard (Stand der Technik) und den Anforderungen an eine sichere Radverkehrsführung. Folglich ist es recht- und zweckmäßig, die Radwegbenutzungspflicht aufzuheben und den Radverkehr auf der Fahrbahn fahren zu lassen. “ (Anm. des Bloggers: Der Zustand ist seit mehr als 20 Jahren schon so!)
Im Weiteren wird dann ganz nebulös die Benutzungspflicht auf dem verbleibenden Rest der Strecke mit dem guten Zustand der Radverkehrsanlage begründet. Von Gefahrenlage auf der Strecke selber ist keine Rede, lediglich von viel KFZ Verkehr. Zu den problematischen Parkplätzen unmittelbar neben dem Radweg wird auf §1 der StVO verwiesen und darauf, dass Radfahrer ihre “Fahrweise so ausrichten, dass kein anderer geschädigt oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.” Sicher sollen Radfahrer vorsicht walten lassen, den fehlenden Sicherheitsabstand zu parkenden KFZ den Gerichte schon häufig eingefordert haben ersetzt das aber nicht.
Radfahrer sind Fußgänger in Mecklenburg
Am Ende kommt die Widerspruchsbehörde dann auf die Kreuzung (links im Bild) zu sprechen, an welcher die Radfahrer auf den Fotografen zukommend wegen eines “Geländers” nicht geradeaus oder links abbiegen können. Hier geht das Landesamt als obere Verkehrsbehörde davon aus, dass Radfahrer Fußgänger sind und schreibt:
“Die Radverkehrsführung sieht nicht vor, dass sich Radfahrer am Knotenpunkt Wasserstraße in den fließenden Verkehr einordnen … Die Radfahrer in Richtung Innenstadt nutzen die Querungsstelle und die Fußgängerlichtzeichenanlage, um in die Altstadt zu gelangen.” Ganz klar und entgegen den Bestimmungen der StVO behaupten die Beamten: Radfahrer sind Fußgänger!
Der ADFC Wismar schrieb mir auf diesen Bescheid hin folgendes: Es “wird der Radfahrer zum Fußgänger gemacht, wenn er geradeaus oder links abbiegen will, das ist nicht fahrradfreundlich und auch nicht sicherer.”
Neben vielen anderen Ungereimtheiten und falschen Angaben ist das die wahre Ansicht der Straßenverkehrsbehörden in Mecklenburg Vorpommern zum Radverkehr. Keine Chance für Radwege ohne Benutzungspflicht, wie in über 90% der Radwege in Wismar.