Straßensanierung und Neuordnung der Radwegführung

Die Straßenbaubehörde hat im Zuge der Sanierung der Fahrbahn in Groß Strömkendorf nun auch die Neuordnung der Radwegführung veranlasst. Damit hat der Ort mit einer recht unübersichtlichen Einmündung nun auch noch einen Zweirichtungsradweg der über diese Kreuzung führt.

vorfahrtbeachtenFür Fahrzeugführer die aus der Nebenstraße kommen gibt es keine Sichtbeziehung zum vom rechts kommenden Radverkehr. Dabei haben KFZ Lenker hier bereits Probleme die von rechts kommende Fahrbahn einzusehen. Mit der neuen Regelung müssen Sie nun auch noch die Vorfahrt berechtigten Radfahrer beachten. Ein weiteres Problem ergibt sich für die von der Insel Poel kommenden Fahrzeuge, die nach links abbiegen. Auch diese müssen den von hinten links kommenden Radfahrern die Vorfahrt gewähren.

Touristische Hauptroute zur Insel Poel

linker Radwegohne SichtVerkehrstechnisch ist die Gestaltung ein Alptraum für alle Beteiligten. Hinzu kommt, dass es sich nicht um eine gemütliche Nebenstrecke handelt. Diese Konstruktion ist die Touristisch stark genutzte Hauptverbindung zwischen der Insel Poel und dem Festland. In der Sommerzeit ist hier sowohl starker KFZ Verkehr als auch starker Radverkehr. Für den gemeinsamen Geh- und Zweirichtungs-Radweg (VZ240) bleibt zwischen Stützmauer und Unrat am Grünstreifen nur knapp 2m Platz und das bei starker Belastung. Mit der jetzigen Lösung haben die verantwortlichen Planer mal wieder bewiesen, dass sie keine Ahnung von Fahrradverkehr haben, dass sie die geltenden technischen Regeln nicht beachten und dass sie ausschließlich an den KFZ Verkehr denken und den Radverkehr an den Rand drängen. Ich vermute, dass im Rahmen der Planung und Anordnung hier weder eine Polizei eine Empfehlung abgegeben hat, noch kompetente Radfahrer (z.B. der ADFC) gefragt worden sind.

Aufgefallen ist mir diese Neuregelung schon vor einigen Tagen. Heute war ein Super Montag und ich habe noch ein kurze Feierabendrunde gedreht. Dabei habe ich die Situation mal in einigen Fotos zusammengefasst.

Sicher ist diese Konstruktion auf keinen Fall, für keine der beteiligten Verkehrsarten! Es bleibt eine Frage der Zeit, bis es hier zu den ersten tödlichen Unfällen mit Radfahreropfern kommt. Da mich diese Stelle persönlich betrifft habe ich gegen die Anordnung Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt. Ich bin bereits gespannt, was in den Begründungen zur Anordnung des Zweirichtungsradweges steht, von welchem Verkehrsaufkommen an Radfahrern ausgegangen wurde und wie der Sicherheitsgewinn für Radfahrer durch die Trennung begründet wird. Auch interessiert mich die Begründung warum hier innerorts “ausnahmsweise” ein linker Radweg angeordnet wurde in dessen Verlauf 12 Grundstückseinfahrten den Rad und Gehweg kreuzen. Interessant bleibt auch die Frage, warum die Mindestmaße unterschritten werden dürfen und warum auf Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsarten verzichtet wurde. Die Stellungnahme der Polizei wird sicher sehr aufschlussreich sein. Die Frist zur Akteneinsich läuft am 08.04.2014 ab.

 

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