Benutzungspflicht um jeden Preis
Im Internet wird oft darüber berichtet, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden an Benutzungspflichten festhalten obwohl die zwingenden Voraussetzungen lt. StVO und der zugehörigen VwV-StVO nicht erfüllt sind. Auch in der Hansestadt Wismar gibt es solche Radwege. Die Behörde kämpft trotz desolatem Zustand mit vollem Power für den Erhalt der Benutzungspflicht auf schlechten Radwegen, als ob es gerade auch um die Abschaffung des betreffenden Radweges selbst geht. Von “anderen Radwegen” scheint man wenig zu halten. Der geneigte Leser mag selber ergründen warum das so ist. Spätestens nach der Lektüre hier weiß er warum die Sorge berechtigt ist. Solche andere Radwege meidet jeder Radler.
Da werden Haarsträubende Argumente vorgebracht, da wird die ERA 2010 mit Auslegungen gequält, welche jene im Kern aber nicht hergibt, mal davon abgesehen, dass nicht die ERA sondern die StVO und die VwV-StVO die Grundvoraussetzungen für die Anordnung einer Benutzungspflicht vorgibt. Da wird Verkehr gezählt und vorgerechnet, da argumentiert der Beamte damit, dass die Radfahrer bei fehlender Benutzungspflicht nicht im laufenden Gegenverkehr überholt werden könnten usw..
Der Zustand des Radweges unzumutbar
Dass der Zustand aber alles andere als Zumutbar ist wird nicht berücksichtigt. Es wird schlicht auf eine bis 2016 geplante Sanierung verwiesen. Der Zustand des Radweges ist aber seit Jahren so wie heute. Eine plausible Begründung der qualifizierten Gefahrenlage gem. §45(9) wird auch nicht nachgewiesen, nicht einmal ansatzweise. Und zur Krönung des ganzen: Es scheint so als wenn der betreffende Bearbeiter die Örtlichkeit seit Jahren nicht angesehen hat. Die Überwucherungen mit Gras (Unkraut) stammen nicht aus diesem Winter und sicher auch nicht aus dem letzten Jahr alleine. So etwas sollte bei einer Verkehrsschau alle 2 Jahre eigentlich auffallen.
30 Gehweg- und Geisterradler in 20 Minuten
Die Fotos sind alle heute auf einem kurzen Nachmittagsspaziergang durch die Poeler Straße entstanden. Der Bilder wegen zu Fuß und nicht auf dem Fahrrad. Nebenbei habe ich die Radfahrer gezählt, welche auf dem Gehweg oder auf der falschen Seite (meist auch Gehweg) radelten. Innerhalb von ca. 20 Minuten am Nachmittag zählte ich in der Poeler Straße auf der Strecke zwischen den Kreuzungen Philosophenweg und Wasserstraße 30 Gehweg- und Geisterradler. Warum diese nicht auf dem benutzungspflichtigen Radweg fahren mag sich der Betrachter der Bilder selber denken.
Ich habe festgestellt, dass fast alle Radfahrer den Radweg auch ohne Benutzungspflicht nutzen würden, wenn er denn in einem benutzbaren Zustand wäre und man diese Gehwegradler endlich mal auf Ihr Fehlverhalten hinweisen würde.
Angesicht dieser Zustände kann ich die Polizei schon verstehen, dass diese keine Lust hat mit den Radlern an dieser Stelle über einen benutzungspflichtigen Radweg zu diskutieren.
Spätestens an dieser Stelle, an der der Radweg an die Fahrbahnkante geleitet wird werden die Radler durch parkende KFZ auf den Gehweg “umgeleitet” Die Polizei fährt daran regelmäßig vorbei, Politessen verirren sich hierher so selten, das es kein Risiko ist so zu parken. In der Innenstadt werden Parksünder regelrecht gejagt, denn dort verliert die Stadt sonst Parkgebühren, das ist wichtiger als den Radler Schutz durchzusetzen.
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