adfc Wismar – Radfahrer auf die Straße

Mit Radfahrer auf die Straße ist eigentlich alles gesagt! Wenn auch der Terminus Straße nicht richtig ist, richtig sollte es Fahrbahn heißen. Ich finde das ist ein klasse Bekenntnis des adfc.  Frau Schlaberg, Vorsitzende der adfc Ortsgruppe Wismar hat zum Thema Nahmobilität in Wismar einen passenden Artikel verfasst. Hier nachzulesen (bzw hier zum Download als PDF).

Interessant finde ich darin die genannten Gründe für das nicht harmonische Miteinander der verschiedenen Verkehrsarten. Die Beseitigung der Gründe können wir nur über Aufklärung erreichen. Aufklärung sowohl bei den Fahrradfahrern als auch bei den KFZ-Führern. Dafür müssen sich allerdings auch die Behörden mit einspannen lassen! Denn so lange wie Polizei und Ordnungsamt falsches Verhalten der Radfahrer und KFZ-Führer bewusst tolerieren wird sich nichts ändern.
Als konkrete Beispiele nenne ich Radwegparken, Drängeln (abdrängen ist Nötigung!), Gehwegradler und Geisterradler. So lange die Polizeistreife so etwas einfach übersieht (also Ordnungswidrigkeiten toleriert) und die Knöllchen-Damen vom Ordnungsamt nur in der Wismarer Innenstadt nach ungültigen Parktickets  ausschau halten müssen weil die Radwegparker in der Peripherie wirtschaftlich nicht interessant sind, werden beide Seiten nichts dazulernen. Aufklärung vor Ort, in den besten Verkehrszeiten wäre eine Möglichkeit der aktiven Arbeit für ein sicheres Miteinander.

Aufklärung ist wichtig, weil viele Führerscheininhaber scheinbar seit ihrer Fahrprüfung nicht mehr in die aktuelle StVO gesehen haben. Besonders eindrücklich erfährt man als Radfahrer diese Tatsache in dem Moment wenn es auf dem Gehweg auch nur ansatzweise nach einem möglichen Radweg aussieht, man aber wegen des fehlenden Radwegschildes zu Recht auf der Fahrbahn fährt. Liebe Autofahrer solche “anderen Radwege” darf man benutzen, muss es aber nicht. Der Fahrradfahrer fährt sicher auf der Straße weil entweder der Zustand oder der Belag des Radweges schlechter ist als der Straßenbelag. Die aktuelle StVO in der es keine generelle Radwegbenutzungspflicht mehr gibt (Radfahrernovelle), ist bereits seit 1997 gültig.

Allerdings scheinen die meisten Radfahrer nicht zu wissen, das diese StVO auch für sie gültig ist. Diese Tatsache ist um so trauriger wenn diese einen gültigen Führerschein besitzen.

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