Update zu Straßensanierung und Neuordnung der Radwegführung
Antwort von der Straßenverkehrsbehörde
Am 05.03.2014 hatte ich mich über die neue Radfahrerfalle durch Benutzungspflicht in Strömkendorf schriftlich beschwert. Heute habe ich auf meinen Widerspruch zur Neuordnung der Radverkehrsführung und der neu angeordneten Benutzungspflicht eine Eingangsbestätigung im Briefkasten. Danach hat die Behörde ihre Anordnung noch einmal geprüft und stellt fest:
“Die untere Verkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg, als zuständige Behörde für die Anordnung, hält auch nach erneuter Prüfung des Sachverhaltes die ergangene Anordnung für rechtmäßig und ermessensfehlerfrei.”
In der knappen Begründung heißt es:
“Sichtverhältnisse und Ausbaubreite wurden durch untere Verkehrsbehörden, Polizei und Baulastträger geprüft.”
Ich habe mit der Vorsitzenden der Ortsgruppe des ADFC in Wismar die Situation erörtert. Sie ist von der der jetzigen Lösung auch überrascht und keinesfalls glücklich damit. Die Entscheider haben vor der Anordnung und Baumaßnahme selbstverständlich nicht bei den Betroffenen nachgefragt. Wie könnte man auch die Leute vom ADFC mal nach einer Lösung fragen?
Situation von Verkehrsbehörde, Polizei und Baulastträger geprüft und für gut befunden
Zur Erinnerung, ich schrieb in meinem Artikel zu dieser Neuordnung: “Für Fahrzeugführer die aus der Nebenstraße kommen gibt es keine Sichtbeziehung zum vom rechts kommenden Radverkehr. Dabei haben KFZ Lenker hier bereits Probleme die von rechts kommende Fahrbahn einzusehen. … Verkehrstechnisch ist die Gestaltung ein Alptraum für alle Beteiligten.” Die Verantwortlichen haben also geprüft und für gut befunden, was dort angeordnet worden ist. Die Beamten haben demnach einen besseren Blick und können durch Bäume, Mauern, Aufschüttungen und Werbetafeln hindurch sehen, so dass die Sichtbeziehungen (wenn sie das mit Sichtverhältnissen meinen) vorhanden sind. Sie scheinen auch andere Messwerkzeuge zu haben, mit denen sie auf ausreichende Breiten kommen. Waren deren Messbänder versehentlich in der Kochwäsche, oder haben die Beteiligten das aus der Windschutzscheibensicht im Vorbeifahren geschätzt? In dem Schreiben steht auch etwas von einem von mir favorisierten Vorschlag den ich gemacht hätte und das dieser nicht akzeptabel ist. Ich hatte in meinem Widerspruch keinen Vorschläge unterbreitet, da ich vor meiner ausführlichen Begründung um Akteneinsicht bat, zu welcher sich der Bearbeiter nicht weiter äußerte. Ich frage mich ernsthaft, was die in ihrem Amt so konsumieren, damit diese Wirkung entsteht.
Im Moment bleibt die beantragte Akteneinsicht in die Unterlagen die zur Entscheidung führten abzuwarten. Ich werde telefonisch nach dem Termin nachfragen, wenn die Sache an sich bereits bearbeitet ist, kann ja die Akteneinsicht nicht mehr so problematisch sein. Leider schaut die Antwort die ich erhalten habe im Moment so aus, als ob der Mitarbeiter in der Behörde beim Lesen meines Briefes nicht über die Betreffzeile hinausgekommen ist.
Nachtrag : Am 01.04.2014 schickte mir das Amt die gewünschten Unterlagen. Die Anordnung vom 04.11.2013 enthält nur den Vermerk:
“Die Anordnung wird aus folgenden Gründen erlassen: aus Gründen der Sicherheit und Ordnung … zur sicheren Führung der Radfahrer + Fußgänger”
Keine weiteren Begründungen oder Hinweise, warum von der Regel abgewichen wird und ausnahmsweise ein Fahrbahnnutzungsverbot ausgesprochen worden ist und welche Gefahren zur Anordnung führen. In der Akte liegt noch eine Mail der Polizei, vom 01.04.2013 die aussagt
“in den Jahren 2011 bis 2013 hat die Polizei … keine Verkehrsunfälle mit beteiligte Radfahrer aufgenommen.”
Zur Anordnung selber ist die Polizei scheinbar nicht gehört worden, erst auf meine Nachfrage wurde diese Information angefordert.
Mein Widerspruch liegt nun zur Entscheidung beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V. Erfahrungsgemäß wird sich nun für die nächsten drei Monate keiner weiter melden.