Da baut die Hansestadt Wismar einen neuen Radweg (Sanierung). Obwohl mir von der Straßenverkehrsbehörde bereits die Normen der ERA 2010 als Argument für eine Benutzungspflicht zitiert worden ist, wird dieser neue Radweg in alter Ausführung erstellt. Radwegebau 2013 unter völliger Missachtung der Empfehlungen aus der aktuellen ERA und die Benutzungspflicht ist immer noch aus der Zeit vor der Sanierung angeordnet. So sieht Radverkehrszukunft in unserer Stadt aus:
- Oberfläche: typisches kleinsteiniges Betonpflaster; lt ERA 2010 wird unter “11.1.2 Oberbau” als Deckschicht eine dauerhaft ebene Oberfläche mit möglichst geringem Rollwiederstand, hoher Griffigkeit, Allwettertauglichkeit empfohlen.
- Abgrenzung Rad- und Gehweg: nur die verschiedenen Farben, keine bauliche Trennung; in der ERA 2010 empfielt man unter 11.1.5 einen 30cm breiten Trennstreifen, der auch für Blinde tastbar ist.
- Die Ausfahrten sind so gestaltet, dass die KFZ Fahrer erst die Fahrbahn einsehen können, wenn sie den Radweg blockieren. Sehr schön an dem schwarzen PKW im Bild zu erkennen.
Es scheint als würden Regeln immer nur gelten, wenn die Behörden nicht davon betroffen sind oder einen Vorteil aus diesen ziehen.