Unfall mit Radfahrerin (83)
Zu einem Unfall mit Radfahrerin steht in einer Pressemeldung vom Montag 21.01.2013 unter anderem in der Ostsee Zeitung ganz flach:
“83 Jährige bei Verkehrsunfall schwer verletzt. … Die Unfallursache ist noch nicht geklärt.”
Es gab dann noch eine kurze Angabe zum Ort – Wismar an der Kreuzung Mecklenburger Straße zur Dr.-Leber-Straße. Ansonsten keine Angaben. Nicht woher kam die Radfahrerin, woher der PKW. Alles andere zum Unfallhergang bleibt Spekulation. Nichts zur Situation! Es bleibt völlig offen, ist die Radfahrerin auf dem hier benutzungspflichtigen Radweg gefahren und beim überqueren der Kreuzung vom KFZ erfasst worden? Kam die Radlerin auf der falschen Seite als Geisterradlerin an die Kreuzung? Ist die Radfahrerin die abschüssige Mecklenburger Straße herunter einfach in die sehr dicht befahrene Kreuzung eingefahren oder kam das KFZ von dort und war der Fahrer unachtsam? Es bleiben viele Fragen offen, also habe ich beim Pressesprecher der Polizei Wismar und bei der Ostseezeitung per Email nachgefragt.
Öffentlichkeitsarbeit der Polizei
Die Antwort des Herrn Falke, Pressesprechers der Polizei Wismar, fiel sehr knapp aus. Da sie keine persönlichen Daten enthält und damit nicht unter den Datenschutz fällt, zitriere ich sie hier einfach:
“Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann ich Ihnen an dieser Stelle keine Ausführungen zu dem Unfall geben.”
Tolle Öffentlichkeitsarbeit, tolle Aufklährung. Da lernen die Kampfradler doch wirklich mal was. Datenschutz verhindert Angaben zur Situation, hier also eine Mauer bei den Beamten. Wer oder was da auch immer geschützt werden soll. Ich fühle mich abgewimmelt! Was soll hier vertuscht ge(daten)schützt werden? Ist das Opfer am Ende ein Todesopfer einer verkehrsrechtlichen Anordnung für Radfahrer, bei der Straßenverkehrsbehörde und Polizei mitgewirkt haben?
Allerdings habe ich von der Polizei Wismar auch nicht viel erwartet. Ich habe bereits früher schon das Gefühl, die Bürger stören den Tagesablauf bei den Beamten. Und ohne Dienstaufsichtsbeschwerde läuft erstmal gar nichts.
Presse ist an Aufarbeitung nicht interessiert
Auf die Antwort von der Lokalredaktion der Ostseezeitung warte ich immer noch. Scheinbar ist das Thema verkauft und damit nicht mehr wichtig.
Was bitte bringt so eine Pressearbeit dem geneigten Leser an Informationswert? Welchen Zweck haben solche Meldungen in der Tageszeitung. Immerhin war der Unfall der Zeitung so wichtig, dass sie am Folgetag noch nach trug, dass die Dame an den Verletzungen verstorben ist. Ist es wirklich reine Sensationshascherei?
Die Situation an besagter Kreuzung hier in drei Bildern:
Da hier eine Mauer des Schweigen herrscht, habe ich die Kreuzung aufgesucht und mir ein Bild der dortigen Radverkehrsführung gemacht. Vorweg: Die Radverkehrsführung ist grausam, so weit man überhaupt von Führung reden kann. Sicher ist hier nur die Gefährlichkeit der Kreuzung. Erhöhte Gefahr durch die Nutzung des vorgeschrieben Radweges. Grundsätzlich kann hier nicht von einer sicheren Radwegführung gesprochen werden. Der Radweg endet abrupt unmittelbar an/auf einer stark befahrenen Kreuzung.
Auf diesem benutzungspflichtigen getrennten Rad und Gehweg kommt man auf die besagte Kreuzung zu. Der Zustand – naja. Ängstliche Radfahrer jedenfalls meinen hier sicher zu fahren…..
Hier führt der Radweg über die Kreuzung Mecklenburger Straße. Der Radweg wird zum Gehweg mit “Radfahrer frei”. Die Furt verspricht etwas anderes. Eine Verkehrsführung auf die hier bereits sehr breite Kreuzung mit Linksabbiegerspur sucht man vergeblich.
Die Kreuzung aus Sicht von der Mecklenburger Straße. Von hier geht es steil bergab in die stark befahrene Dr-Leber-Straße. Der benutzungspflichtige Radweg kommt von links und ist wegen der Hausecke nicht gut einzusehen. Radfahrer die hier ankommen haben aber eigentlich Vorfahrt. Am Zeichen 205 kein Hinweis auf Radfahrer. KFZ Lenker haben hier auf sehr viel gleichzeitig zu achten. Allerdings komme sie aus einer Tempo 30 Zohne.
Nach besagtem Unfall mit Todesfolge ist eigentlich die in der VwV zur StVo angeregte Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Radverkehrsanlage dringend geboten. Es heist dort in RandNr. 29: “Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen.”
Wenn meine Leser weitere Informationen zum Unfall haben, die Kommentarfunktion ist dafür eine guter Platz.