Benutzungspflicht endet am Zaun

Radweg endet am Zaun

Radweg Ende am Zaun

Der linksseitige Radweg am ZOB in Wismar und dessen Benutzungspflicht  endet am Zaun. Aber immer schön der Reihe nach. Ich bin auch in den letzten Monaten Fahrrad gefahren, auch wenn ich hier wenig geschrieben habe. Heute möchte ich eine Stelle vorstellen die mich eigentlich schon seit langem ärgert.

In der Wasserstraße in Wismar ist seit einigen Jahren der ZOB eingerichtet. Die Fahrbahn selber ist ständig stark belastet und genau deswegen dachten sich die Verantwortlichen der Stadt wohl die Radwegbenutzungspflicht an dieser Strecke aus. Allerdings hat die Sache einige gewaltige Harken:

  1. Die Benutzungspflicht ist nur in eine Richtung angeordnet und die auch noch auf der linken Seite.
  2. Dieser linke benutzungspflichtige Radweg führt über die Ein-/Ausfahrten des Busbahnhofs, der nicht wenig frequentiert ist.
  3. Der Radweg endet völlig abrupt an einem seit Jahren fest installierten Zaun, der ein geradliniges Vorankommen in Richtung Bahnhof/Lindengarten verhindert.
  4. Der Radweg ist mit Zeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) gekennzeichnet, was bei der hier auftretenden Fußgängerquote das Radeln beschwerlich macht und faktisch zu einem Gehweg mit “Radfahrer frei” abrutscht.
  5. Der Weg ist nur ca. 200m lang und weder am Anfang noch am Ende Barrierefrei flüssig zu erreichen/zu verlassen.
RW_links_beginn

Radweg mit Benutzungspflicht links beginnt hier

Die Benutzungspflicht beginnt hier hinter der Ampel. Bis hierher kann sich der Gelegenheitsradler sich durch den Touristenstrom am Hafen schlängeln (s. Bild am Ende des Beitrags). Der geübte Radfahrer darf bis zur Ampel auf der Fahrbahn im meist stauenden bzw. mit Schrittgeschwindigkeit voran kriechenden Verkehr mitschwimmen. An der Ampel muss er sich irgendwie auf die linke Seite auf den linken benutzungspflichtigen gemeinsamen Rad- und Gehweg (Z240) begeben. Eine Radverkehrsführung sucht man vergeblich. Die Ampelschaltung der Linksabbiegerspur ist dafür auch nicht ausgelegt.

Fussgänger queren hier oft vom ZOB zur Stadtlinie

Fussgänger queren hier oft vom ZOB zur Stadtlinie

Kurz hinter der Ampel überfährt man dann die beiden besagten Ein- und Ausfahrten zum Busbahnhof. Danach fährt man zwischen ZOB und eine Bushaltestelle des Stadtverkehrs hindurch. Um am Ende der etwa 600m dann durch einen Zaun am geradeaus fahren gehindert zu werden. Will man hier in Richtung Bahnhof weiter radeln, so muss man um das Hindernis herum und sich in der Nebenstraße als (hoffnungsloser) Linksabbieger in den Verkehr einreihen, oder über den folgenden Gehweg und eine Fußgängerampel auf die andere Seite der Kreuzung gelangen. Flüssige (Rad-)Verkehrsführung sieht so nicht aus.

rechts kein Radweg nur Zaun

rechts kein Radweg nur Zaun

Kommt man hingegen aus Richtung Bahnhof und möchte zum Hafen radeln, so gibt es hier keine Benutzungspflicht! Selbst wenn das Zeichen 240 hier stünde, man könnte dieser Aufforderung wegen des Zauns nicht nachkommen. Hier muss jeder Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Auch im Verlauf vorher gibt es keinen Radweg der irgendwie um den Zaun führt. Wie man auf dem nebenstehenden Bild sieht, war die Verkehrsführung scheinbar einmal anders geplant (Bordsteinansenkungen). Der Zaun kam später dazu, weil die meisten KFZ-Fführer scheinbar nicht in der Lage sind sich an die Regeln der StVO zu halten.

Radfahrer frei

Radeln im Touristenstrom ist attraktiv

Hier noch das oben versprochene Bild zur Situation am Hafen, wo die  Fußgängerzohne mit “Radfahrer frei” gekennzeichnet ist. Im Sommer zur Hauptradelzeit eine echte Freude für Radler, die nicht nur zum Spaß fahren.

Nachtrag (Februar 2014):

Inzwischen habe ich Akteneinsicht zur Anordnung erhalten. Die Beschilderung ist in der Planung im Zuge der Sanierung und Neugestaltung der Fahrbahn und Nebenanlagen so festgelegt worden.

linke Seite rum endet es so

linke Seite rum endet es so

In der Planung gab es den oben gezeigten Schutzzaun nicht. Erst als das “Konstrukt” so freigegeben war ergaben sich dramatische Unfallzahlen an der Kreuzung an der heute der Zaun steht. Die Kraftfahrzeugführer waren mit der Situation an der Kreuzung überfordert und haben reihenweise die von rechts kommenden “linken” Radfahrer und auch Fußgänger übersehen. Die Lösung ist dieser Zaun als Hindernis, Eine weitere Lichtsignalanlage war zu teuer. Zur Radwegbenutzungspflicht selber gab es keine Fesstellungen in den Protokollen der regelmäßigen Verkehrsschauen.

Ich habe die Überprüfung und Neubescheidung nach der heutigen Situation bei der StVb beantragt.

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