Radweg mit zackigem rechts – links Wechsel zu erreichen.
Da ist er endlich, ein Neuer Radweg mit neuer Benutzungspflicht am Bahnhofsvorplatz. Vor einigen Wochen frisch freigegeben. Aber immer schön der Reihe nach.
Der Bahnhofsvorplatz in Wismar wurde seit Monaten umgebaut. Das ganze geschah im Zuge der Sanierung der Versorgungsmedien unter der Fahrbahn. In diesem Zusammenhang bekam der Fußgängerschutzweg eine Mittelinsel, die Fahrbahn wurde etwas enger, der Fußgängeranteil an der Straße dafür breiter. Es ist die alte Bushaltestelle direkt vor dem Zebrastreifen weggefallen. So weit wunderbar könnte man meinen. So ein Bahnhofsvorplatz ist für die Reisenden wunderschön, um sich in einer fremden Stadt erste einmal zu orientieren. Für Einheimische ist es der Ausgangspunkt um sich in die Stadt in alle Richtungen zu verteilen. Kurz um, wenn Züge ankommen oder abfahren (Ja das passiert hier noch regelmäßig!) Sind am Bahnhof und damit über den Bahnhofsvorplatz immer viele Menschen unterwegs. Sie haben vor der Abfahrt ihre Reise, ihr Gepäck, den richtigen Bahnsteig i9m Kopf. Ankommende Menschen wollen den richtigen Bus, das Stadtzentrum, den Taxistand oder den ZOB schnell erreichen und denken in diese Richtung.
Benutzungspflicht manifestiert mit VZ 240
Nun hat die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Wismar in diesem Jahr 2016 mit der Freigabe nach den Bauarbeiten aber genau über diesen Bahnhofsvorplatz eine Radwegbenutzungspflicht angeordnet. Die Pfeile verraten, es soll sogar in beide Richtungen gehen! Noch fehlt das Schild aus der Gegenrichtung aber. Dabei gibt es aber keinen von der Fahrbahn abgetrennten Radweg. Die Benutzungspflicht wurde schlicht in das Menschengewimmel vor dem Bahnhof im Mischverkehr hinein angeordnet.
Was macht die allgemeine Fahrbahn hier so gefährlich
Die Radfahrer, welche diesen gemischten “Radweg” nutzen müssen kommen entweder aus dem für Radfahrer freigegebenen Fußgängerbereich des Lindengarten oder auf der allgemeinen Fahrbahn. Der geübte Alltagsradfahrer fährt nicht durch den Lindengarten zwischen Spaziergängern, Hundeleinen und Kleinkindern. Er fährt auf der allgemeinen Fahrbahn drumherum. Das kann man auch getrost tun, denn hier ist nur Tempo 30 erlaubt. Das wird auch regelmäßig mit Kontrollen so durchgesetzt.
Nun wird der mit bis zu 30 km/h schnelle Radfahrer am Bahnhof in seinem Vorankommen aber ganz plötzlich von der Anordnung der Behörde im Fortkommen gebremst. Er muss rechts in die Anliegereinfahrt abbiegen, auf aus Richtung Lindengarten kommenden Fußgänger und Radfahrer achten, die Auffahrt auf die Mischfläche treffen. Das ist sicher zu schaffen. Eine Führung der Radfahrer sucht man hier vergeblich. Im Gegenteil wer zügig fährt, der wird das Schild (das da ganz rechts) kaum bemerken.
Stetigkeit und Leichtigkeit des Radverkehrs
Statt entspannt mit 30 auf der Fahrbahn muss Radfahrer durch diesen Engpass
Nun muss er aber meist mit Schrittgeschwindigkeit zwischen den hier oft herumlaufenden An- oder Abreisenden fahren. Dann kommt er am Haupteingang des alten Bahnhofsgebäudes vorbei. Hier ballen sich die Gefahren. Der Weg wird durch den Vorbau des Gebäudes enger. Die Sichtbeziehungen um den Erker herum sind schlecht. Am selben Ort dann der Zebrastreifen über die Fahrbahn an dem sich teils wartende Menschen bewegen (der Zebrastreifen gilt ja nur auf der Fahrbahn). Dann der nach hinten gerichtete für den Radfahrer nicht einsehbare zweite Ausgang des Gebäudes. Auch hier ist mit in Gedanken versunkene Reisenden zu rechnen.
Hat der Radfahrer das geschafft, so kommt er an die Bushaltestelle welche den Bahnhof aus und in die Stadt hinein mit dem örtlichen Nahverkehr verbindet. Auch hier ist in Stoßzeiten mit vielen Menschen mit entsprechenden Gepäckstücken zu rechnen. Konflikte und Gefahren sind vorprogrammiert.
Nun folgt eine Posse zur Sicherheit und Stetigkeit dieses Weges. Hinter der Bushaltestelle endet der “Neubau” in einem alten Flickwerk aus Bitumen und Gehwegplatten. Das ganze wird mit einem Schaltkasten mitten auf dem Weg und schlussendlich einem Zaun am Bordsein beendet. Der Radweg geht “drüben” hinter dem zweiten Zaun irgendwie weiter. Nur Stetig ist das nicht.
Eins ist hier sicher – Ende am Geländer, aber nicht der Radweg.
Radverkehrsanlagen Neubau 2016 ohne Beachtung der ERA2010
Wieso wird der Radfahrer auf diesem kurzen Stück nicht einfach wie bisher auf der Fahrbahn gelassen. Folgende Punkte sprächen dafür:
- Es ist auf der Fahrbahn nur Tempo 30 zugelassen.
- Der Rad fahrende müsste bei Fußgängern am Zebrastreifen anhalten.
- Radfahrer hier auf der Fahrbahn nehmen Tempo aus dem Verkehr.
- Fußgänger auf dem Bahnhofsvorplatz werden nicht belästigt / gefährdet.
- Radfahrer könnten zügig voran kommen.
- Auf der Gegenseite gibt es auch keinen Radweg.
Was spricht gegen einen Fußgängerweg mit “Radfahrer frei?
Weshalb ist bei der Planung und beim Bau dieser neuen “Radverkehrsanlage” kaum Rücksicht auf die Empfehlungen aus der aktuellen ERA 2010 genommen worden?
Wie hier die Entscheidung zur Benutzungspflicht entstanden ist interessiert mich brennend. Ich habe bereits Einsicht in die Anordnung gefordert. Mal sehen wann meine Fragen beantwortet werden. Ich selber fahre hier in beide Richtungen oft entlang. Die Strecke liegt auf einer meiner üblichen Stadtwege. Bisher wurde ich hier noch nie angehupt oder gefährdet. Allerdings ist die Strecke für Radfahrer auch schnell zu fahren!